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Freisprüche für Polizisten nach Unruhen in Frankreich

Codiertes Recht

Zehn Jahre nach den schweren Vorstadtkrawallen in Frankreich hat ein Strafgericht in Rennes am 18.05.2015 zwei Polizisten freigesprochen. Den beiden Beamten war nach dem Unfalltod von zwei flüchtenden Jugendlichen unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen worden. Aus Sicht des Gerichts handelten die Angeklagten verhältnismäßig, wie französische Medien übereinstimmend berichteten. Eine unmittelbare Gefahr für die beiden Jugendlichen sei nicht ersichtlich gewesen.

Anwalt der Opferfamilien will trotz fehlender Berufungsmöglichkeit gegen Entscheidung vorgehen

Der Unfall war 2005 Auslöser für wochenlange Jugendrevolten, bei denen mehr als 9.000 Autos angezündet wurden. Die Jugendlichen hatten sich im Pariser Vorort Clichy-sous-Bois auf ihrer Flucht vor der Polizei in einem Transformatorenhäuschen in Lebensgefahr gebracht und starben dort durch einen Stromschlag. Anklage und Verteidigung hatten während der Verhandlung jeweils Freisprüche gefordert. Damit ist eine Berufung gegen das Urteil nicht möglich. Dennoch kündigte der Anwalt der Familien der beiden Jugendlichen an, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. Im französischen Fernsehen reagierten Angehörige der Jugendlichen fassungslos.

Urteil löst umgehend Debatte aus

“Es gibt keine Gerechtigkeit auf Erden“, sagte der Bruder eines der Getöteten. “Schande“, rief eine Frau im Gerichtssaal. Der Anwalt der Angeklagten wollte nicht von einem Sieg sprechen. Wenn es einen Erfolg gebe, dann den der Justiz. Über den Kurzmitteilungsdienst Twitter entbrannte umgehend eine Debatte über das Urteil. Neben Zustimmung zu der Entscheidung gab es auch viel Kritik, weil der Tod der beiden Jugendlichen keine juristischen Konsequenzen nach sich gezogen habe. Dabei wurde auch über neue Unruhen spekuliert. Während des Prozesses selbst war es nicht zu Ausschreitungen gekommen.