Verurteilung Le Pens wegen verharmlosender Äußerungen zum Holocaust rechtskräftig

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Verurteilung Le Pens wegen verharmlosender Äußerungen zum Holocaust rechtskräftig. beck-aktuell, 28.03.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/143281)
Das Urteil gegen den Gründer der französischen rechtsextremen Partei Front National, Jean-Marie Le Pen, wegen verharmlosender Äußerungen zum Holocaust ist rechtskräftig. Frankreichs höchstes Gericht, das Kassationsgericht, bestätigte am 27.03.2018 die Vorinstanz und wies eine Revision Le Pens zurück, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtete.
Nazi-Gaskammern "Detail" der Geschichte genannt
Le Pen hatte die Gaskammern der Nazis als "Detail" der Geschichte des Zweiten Weltkriegs bezeichnet. Die Vorinstanz verurteilte ihn deshalb wegen Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Strafe von 30.000 Euro.
Mittlerweile aus Front National ausgeschlossen
Der 89-Jährige hatte die Front National seit ihrer Gründung 1972 bis 2011 geführt und von einer Splittergruppe zu einer wichtigen politischen Kraft geformt. Unter Vorsitz seiner Tochter Marine Le Pen bemüht sich die Partei um ein gemäßigteres Image und schloss den Gründer im Jahr 2015 aus. Zuletzt kappte die Front National alle Bande zu ihrem Ex-Chef: Sie schaffte den Posten des Ehrenvorsitzenden ab, den Le Pen auch nach dem Parteiausschluss weiter innehatte.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Verurteilung Le Pens wegen verharmlosender Äußerungen zum Holocaust rechtskräftig. beck-aktuell, 28.03.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/143281)



