LG Stuttgart verurteilt Fahrerin nach Fahrerflucht wegen versuchten Mordes

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LG Stuttgart verurteilt Fahrerin nach Fahrerflucht wegen versuchten Mordes. beck-aktuell, 20.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184536)
Eine junge Autofahrerin schrieb am Steuer SMS-Nachrichten, erfasste, dadurch abgelenkt, zwei Radfahrer, von denen einer starb, und floh anschließend vom Unfallort. Das Landgericht Stuttgart hat sie deshalb am 19.11.2015 unter anderem wegen versuchten Mordes zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
Angeklagte fuhr ungebremst in Radfahrer
Die 21-jährige Angeklagte war an einem Augustmorgen 2014 auf einer Bundesstraße zwischen Weil der Stadt und Renningen westlich von Stuttgart ungebremst in die radfahrenden Männer gefahren. Nach Gerichtsangaben muss sie rund neun Sekunden nicht auf die Straße geschaut haben. Die Radfahrer waren nach Aussage der Vorsitzenden Richterin auf der geraden Strecke gut erkennbar - sie trugen auffällige Kleidung. "Ausweichen wäre durch eine leichte Lenkbewegung möglich gewesen." Die Fahrerin hatte bei dem Unfall gegen 7.45 Uhr nicht einmal versucht auszuweichen. Durch die Kurznachrichten "war die Angeklagte so abgelenkt, dass sie die Radfahrer nicht wahrnahm", sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Durch den Zusammenstoß wurden die Männer in eine Wiese geschleudert. Der Aufprall dauerte nach Erkenntnissen des Gerichts höchstens 0,2 Sekunden. Die Reaktionszeit, die es braucht, um den Blick aufzurichten, sei 0,5 Sekunden lang.
Fahrerin beging Unfallflucht
Die Autofahrerin hatte nach dem Aufprall kurz angehalten, war dann aber trotz schwerer Schäden an ihrem Wagen weitergefahren, unter anderem mit einem platten Reifen. Das Gras sei hoch gewesen, die Opfer hätten weit von der Straße entfernt gelegen, so die Vorsitzende Richterin. "Ob sie die Radler sah, ist unklar." Die Frau rief später die Polizei und sagte, sie sei mit einem Auto zusammengestoßen - die Polizei fahndete derweil schon nach ihrem Fahrzeug und stellte schnell die Verbindung zu dem Unfall mit den Radfahrern her.
LG bejaht Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht
Das Urteil erging unter anderem wegen versuchten Mordes in einem Fall, weil die Frau nach Angaben des Gerichts billigend in Kauf genommen hatte, dass durch ihre unterlassene Hilfeleistung jemand stirbt. Sie habe demnach wegen des starken Aufpralls annehmen müssen, dass sie mindestens einen Menschen mit ihrem Fahrzeug erfasst hatte. Sie habe mit ihrer Flucht die Absicht gehabt, ihre Tat zu verdecken - nach Angaben einer Gerichtssprecherin ein Mordmerkmal. Die Angeklagte hatte zu Prozessauftakt geleugnet, beim Fahren Textnachrichten auf ihrem Telefon getippt zu haben. Nach dem Aufprall will sie in Panik davongefahren sein und nicht bemerkt haben, dass sie mit ihrem Auto zwei Radfahrer erfasst hatte. Einer starb, der andere wurde schwer verletzt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Stuttgart
- Urteil vom 19.11.2015
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