Portugal muss wegen immer noch ungenügender kommunaler Abwasserbehandlung Pauschalbetrag und Zwangsgeld zahlen

Zitiervorschlag
Portugal muss wegen immer noch ungenügender kommunaler Abwasserbehandlung Pauschalbetrag und Zwangsgeld zahlen. beck-aktuell, 23.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174161)
Der Europäische Gerichtshof hat Portugal wegen nach wie vor bestehender Defizite bei der Behandlung von kommunalem Abwasser zu einem Pauschalbetrag von drei Millionen Euro und einem Zwangsgeld von 8.000 Euro pro Tag des Verzugs ab Urteilsverkündung verurteilt. Portugal habe das Urteil des EuGH von 2009 (BeckRS 2010, 87287), das Verstöße des Landes gegen die Kommunalabwasserrichtlinie 91/271/EWG festgestellt hatte, nicht vollständig umgesetzt (Urteil vom 22.06.2016, Az.: C-557/14).
EuGH stellt 2009 Vertragsverletzung Portugals wegen ungenügender Abwasserbehandlung fest
Die Kommission erhob gegen Portugal 2007 beim EuGH eine Vertragsverletzungsklage. Sie rügte, dass mehrere portugiesische Gemeinden entgegen den Anforderungen der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser weder mit einer Kanalisation noch mit einer ausreichenden, auch zur Zweitbehandlung oder einer gleichwertigen Behandlung tauglichen Behandlungsanlage ausgestattet waren. Der EuGH stellte 2009 (BeckRS 2010, 87287) fest, dass Portugal gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie verstieß, weil 22 Gemeinden noch nicht mit Kanalisationen und/oder mit ordnungsgemäßen Abwasserbehandlungsanlagen ausgestattet waren.
Kommission klagt wegen unvollständiger Urteilsumsetzung erneut
2014 erhob die Kommission gegen Portugal erneut eine Vertragsverletzungsklage. Sie monierte, dass Portugal das EuGH-Urteil in zwei der 22 betroffenen Gemeinden noch immer nicht umgesetzt hatte. Sie beantragte die Verhängung eines Zwangsgeldes von 20.196 Euro für jeden Tag der verspäteten Urteilsumsetzung sowie eines Pauschalbetrages von 2.244 Euro pro Tag vom Tag der Verkündung des EuGH-Urteils bis zum Tag seiner vollständigen Durchführung.
EuGH verhängt Zwangsgeld und Pauschalbetrag
Der EuGH hat Portugal zu einem Pauschalbetrag von drei Millionen Euro und einem Zwangsgeld von 8.000 Euro pro Tag des Verzugs ab Verkündung seines Urteils verurteilt. Portugal habe gegen seine Verpflichtung zur Durchführung des Urteils von 2009 verstoßen, da die beiden streitigen Gemeinden bei Ablauf der von der Kommission gesetzten Umsetzungsfrist (21.04.2014) noch immer nicht mit (ausreichenden) Anlagen zur Abwasserbehandlung ausgestattet waren. Zur Bemessung des Zwangsgeldes führt der EuGH aus, dass das Fehlen oder die Unzulänglichkeit von Abwasserbehandlungsanlagen die Umwelt schädigen könne und daher besonders schwerwiegend sei. Erschwerend komme die besonders lange Dauer des Verstoßes hinzu. Denn nach den Angaben der Portugiesischen Republik werde das Urteil von 2009 erst im Laufe des Jahres 2019 vollständig durchgeführt sein. Ferner sei die Dauer der Portugal zur Last gelegten Vertragsverletzung von mehr als sieben Jahren seit dem Tag der Verkündung des Urteils von 2009 erheblich.
Pauschalbetrag wegen wiederholter Feststellung der unzulänglichen Abwasserbehandlung Portugals gerechtfertigt
Auch die Verhängung des Pauschalbetrages sei gerechtfertigt, so der EuGH weiter. Denn der Verstoß Portugals gegen seine Pflichten im Bereich der Behandlung von kommunalem Abwasser sei bereits in anderen Urteilen festgestellt worden (u. a. BeckRS 2010, 91852 und BeckRS 2016, 80169), so dass die wirksame Verhinderung einer zukünftigen Wiederholung entsprechender Verstöße gegen das EU-Recht den Erlass einer abschreckenden Maßnahme erfordert. Der repetitive Charakter des rechtswidrigen Verhaltens sei umso inakzeptabler, als er einen Sektor betreffe, in dem die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt besonders bedeutend seien. Der EuGH weist außerdem darauf hin, dass Portugal zwar systematisch mit den Dienststellen der Kommission kooperiert habe, aber seine eigenen Zeitpläne bezüglich der Abwasserbehandlungsanlage der noch defizitären Gemeinde nicht eingehalten habe, da die erforderliche Anlage erst 2019 funktionsfähig sein werde.
- Redaktion beck-aktuell
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Portugal muss wegen immer noch ungenügender kommunaler Abwasserbehandlung Pauschalbetrag und Zwangsgeld zahlen. beck-aktuell, 23.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174161)



