Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
EuGH

Pauschalabgabe auf Kopiergeräte steht nur Urhebern, nicht auch Verlegern zu

Vergessene Anrechte

Der Europäische Gerichtshof hat im "Reprobel"-Urteil vom 12.11.2015 entschieden, dass die urheberrechtliche Pauschalabgabe auf Vervielfältigungsgeräte wie Drucker nur an die Urheber gezahlt werden darf, nicht aber an die Verleger, wenn diese den Urhebern den ihnen vorenthaltenen Teil des Ausgleichs nicht wenigstens indirekt zukommen lassen müssen (Az.: C‑572/13). Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sieht in einer Reaktion auf die Entscheidung das Miteinander von Autoren und Verlagen in der Verwertungsgesellschaft Wort gefährdet und fordert eine rasche Änderung der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG.

EuGH: Verleger keine Rechteinhaber

Die Vorabentscheidung erging auf Vorlage eines belgischen Gerichts, das im Rechtsstreit zwischen der belgischen Hewlett-Packard-Tochter und der belgischen Verwertungsgesellschaft Reprobel über die pauschale Vergütung für importierte Multifunktionsdrucker zu urteilen hatte. Dass die pauschale Vergütung den Urhebern und nicht den Verlegern zustehe, begründet der EuGH damit, dass die Verleger nicht zu den Inhabern des Vervielfältigungsrechts nach Art. 2 der Richtlinie 2001/29/EG gehören.

Börsenverein fordert rasche Korrektur der Urheberrechtsrichtlinie

Der Börsenverein wertet die Entscheidung des EuGH als höchst problematisch, weil Verlage danach nicht mehr an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden könnten. Seit dem frühen 19. Jahrhundert sei es geltendes Recht, die Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften zwischen Verlagen und Autoren aufzuteilen. "Nur weil in der wichtigsten Richtlinie zum Urheberrecht das Wort Verlage fehlt, müsste jetzt eine über Jahrzehnte hinweg fruchtbare Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen aufgekündigt werden. Die EU-Kommission, die ohnehin an Urheberrechtsänderungen arbeitet, hat jetzt die Pflicht, das zügig zu korrigieren, damit es bei der angemessenen und bewährten Aufteilungspraxis bleiben kann. Wird die Europäische Kommission hier nicht umgehend tätig, werden Verlage gezwungen sein, ihre Kalkulationen in jeder Beziehung anzupassen, auch was die Autorenvergütung betrifft", sagt Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins. Wie aus einer Antwort von 2014 auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervorgehe, teile die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften zu beteiligen sind. Der Börsenverein fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine rasche Korrektur der Urheberrechtsrichtlinie in diesem Sinn einzusetzen.

Mehr zum Thema