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EuGH

Eigenständige Online-Videoangebote von Zeitungsverlagen unterliegen EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste

Ein Etappenziel ist erreicht

Online-Videoangebote von Zeitungsverlagen unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste. Solche Angebote würden nur dann nicht unter die Richtlinie fallen, wenn sie eine Nebenerscheinung und Ergänzung von Zeitungsartikeln darstellten, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union am 21.010.2015 (Az.: C‑347/14). Dies sei nicht der Fall, wenn das Videoangebot in Inhalt und Funktion gegenüber der journalistischen Tätigkeit der Online-Zeitung eigenständig sei.

Strenge Anforderungen für audiovisuelle Mediendienste bei Werbung und Sponsoring

Hintergrund der Entscheidung ist ein Rechtsstreit zwischen dem Betreiber der "Tiroler Tageszeitung Online" und der österreichischen Regulierungsbehörde KommAustria. Letztere hatte eine Videowebseite der Online-Zeitung als audiovisuellen Mediendienst auf Abruf eingestuft und damit der genannten Richtlinie unterstellt. Dies bedeutet unter anderem, dass hinsichtlich Werbung und Sponsoring strenge Anforderungen erfüllt werden müssen.

Österreichisches Gericht muss jetzt entscheiden

In dem Einzelfall muss nun der österreichische Verwaltungsgerichtshof entscheiden. Der EuGH machte in seinem Urteil allerdings deutlich, dass es eine hohe Eigenständigkeit der umstrittenen Videowebseite sieht. "Im vorliegenden Fall scheinen nur wenige Presseartikel mit den fraglichen Videosequenzen verlinkt zu sein", heißt es aus Luxemburg.