Ehemals "autorisierte Mercedes-Benz-Werkstätten“ nicht für noch immer Bezug zu Daimler herstellende Internet-Anzeigen verantwortlich

Zitiervorschlag
Ehemals "autorisierte Mercedes-Benz-Werkstätten“ nicht für noch immer Bezug zu Daimler herstellende Internet-Anzeigen verantwortlich. beck-aktuell, 03.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179771)
Ehemals autorisierte Werkstätten von Daimler sind nicht für Anzeigen verantwortlich, die ihren Namen trotz ihrer Löschungsbemühungen weiterhin im Internet mit der Marke "Mercedes-Benz" in Verbindung bringen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden und hinzugefügt, dass Daimler von diesen Werkstätten nicht fordern könne, Maßnahmen zur Löschung solcher Anzeigen im Internet zu ergreifen, wenn diese nicht in Auftrag gegeben worden sind (Urteil vom 03.03.2016, Az.: C-179/15).
Ehemalige Vertragswerkstatt bemühte sich um Löschung der Internet-Anzeigen
Együd Garage ist eine ungarische Gesellschaft, die auf den Verkauf und die Reparatur von Mercedes-Fahrzeugen spezialisiert ist. Für mehr als fünf Jahre war sie durch einen Kundendienstvertrag mit Daimler verbunden, dem deutschen Hersteller von Mercedes-Fahrzeugen und Inhaber der internationalen Marke "Mercedes-Benz", die auch in Ungarn geschützt ist. Nach diesem Vertrag war Együd Garage berechtigt, die Marke zu benutzen und sich in ihren eigenen Anzeigen als "autorisierte Mercedes-Benz-Werkstatt" zu bezeichnen. Nach der Beendigung des Vertrags versuchte Együd Garage, jede Anzeige im Internet zu löschen, aufgrund derer das Publikum annehmen könnte, dass sie weiterhin eine Vertragsbeziehung mit Daimler unterhalte. Trotz der ergriffenen Maßnahmen wurden Anzeigen, die eine solche Bezugnahme enthielten, weiterhin im Internet verbreitet und von Suchmaschinen erfasst.
Daimler forderte Werkstatt zu Beseitigung der Internet-Anzeigen auf
Daimler beantragte daher beim Fővárosi Törvényszék (Hauptstädtischer Gerichtshof, Ungarn), Együd Garage zur Beseitigung der fraglichen Anzeigen aus dem Internet und zur Unterlassung erneuter Verstöße gegen die Rechte aus ihrer Marke zu verpflichten. Dieses Gericht hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Markenrichtlinie (RL 2008/95/EG) Daimler berechtigt, von einem ehemaligen Vertragspartner weitgehende Maßnahmen zu fordern, um Verletzungen ihrer Marke zu verhindern.
Versäumnisse der Website-Betreiber Werbendem nicht zurechenbar
Der EuGH stellt zunächst fest, dass die Veröffentlichung einer Werbeanzeige, in der eine Marke genannt wird, auf einer Website eine Benutzung dieser Marke durch den Werbenden darstellt, wenn er die Anzeige in Auftrag gegeben hat. Hingegen stelle das Erscheinen der Marke auf der betreffenden Website keine Benutzung durch den Werbenden mehr dar, wenn dieser den Betreiber der Website, bei dem er die Anzeige in Auftrag gegeben hatte, ausdrücklich aufgefordert hat, diese zu löschen, und der Betreiber dieser Aufforderung nicht nachkommt. Die Versäumnisse eines solchen Betreibers könnten einem Werbenden, der sich gerade darum bemüht, eine unberechtigte Benutzung der betreffenden Marke zu verhindern, nicht zugerechnet werden.
Rückforderung erlangter wirtschaftlicher Vorteile und Vorgehen gegen Website-Betreiber möglich
Ebenso könne der Werbende nicht für Handlungen oder Unterlassungen der Betreiber anderer Websites verantwortlich gemacht werden, die ohne seine Zustimmung die Anzeige übernommen haben, um sie auf ihrer eigenen Website einzustellen. Da sich Együd Garage genau in dieser Lage befinde, sei Daimler nicht berechtigt, sie gerichtlich zur Unterlassung der Online-Veröffentlichung der streitigen Anzeige zu verpflichten. Der Markeninhaber könne jedoch vom Werbenden die Rückerstattung aller wirtschaftlichen Vorteile verlangen, die diesem durch die weiterhin online verfügbaren Anzeigen entstehen können. Auch stehe es ihm offen, gegen die Betreiber der Websites vorzugehen, die die Rechte aus seiner Marke verletzen.
- Redaktion beck-aktuell
- EuGH
- Urteil vom 03.03.2016
- C-179/15
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Ehemals "autorisierte Mercedes-Benz-Werkstätten“ nicht für noch immer Bezug zu Daimler herstellende Internet-Anzeigen verantwortlich. beck-aktuell, 03.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179771)



