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Berufsverbot für Fußballfunktionäre

EuGH verlangt effektiven Rechtsschutz

Nahaufnahme des Juventus-FC-Wappens und der Sterne auf einem schwarz-weiß-rosa Fußballtrikot.
Ein EU-weites Berufsverbot ist als Disziplinarmaßnahme nicht ausgeschlossen © YarikL / Adobe Stock

Berufsverbote, die Sportverbände gegen Funktionäre verhängen und die EU-weit gelten, müssen von unabhängigen Gerichten wirksam überprüft werden können. Das stellt der EuGH in einem Verfahren um ehemalige Funktionäre von Juventus Turin klar.

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Disziplinarverfahren des italienischen Fußballverbands: Mehreren Vereinsfunktionären wurde vorgeworfen, durch überhöht bewertete Spielertransfers künstliche Buchgewinne erzeugt und so die Vereinsbilanzen geschönt zu haben. Zwei Funktionären von Juventus Turin wurde daraufhin die Ausübung jeglicher Tätigkeit im italienischen Fußball verboten. Die FIFA weitete die Sanktionen später weltweit aus. Das oberste italienische Sportgericht bestätigte die Berufsverbote.

Der EuGH stellt zunächst klar, dass ein solches Tätigkeitsverbot die unionsrechtlich garantierten Freiheiten, insbesondere die Freizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit, beeinträchtigen kann. Eine solche Beschränkung könne jedoch gerechtfertigt sein, wenn sie einem legitimen Gemeinwohlziel dient und verhältnismäßig ist (Urteil vom 16.07.2026 – C-424/24 und C-425/24). 

Die Einhaltung von Finanz- und Rechnungslegungsvorschriften im Profifußball könne ein solches Ziel sein. Denn sie sei für die Integrität und den ordnungsgemäßen Ablauf von Wettbewerben von zentraler Bedeutung.

Ob die Sanktionen verhältnismäßig sind, müssen nun die nationalen Gerichte prüfen. Dabei sei insbesondere zu untersuchen, ob die Berufsverbote auf transparenten, objektiven und diskriminierungsfreien Kriterien beruhen. Sie müssen zudem Teil eines kohärenten Regelungssystems zur Bekämpfung entsprechender Verstöße sein.

Kontrolle durch unabhängiges Gericht erforderlich

Zur gerichtlichen Kontrolle sportrechtlicher Entscheidungen führt der EuGH aus: Betroffene müssen Zugang zu einem Gericht haben, das die verhängten Sanktionen nicht nur überprüfen, sondern gegebenenfalls auch aufheben und einstweilige Maßnahmen anordnen könne. Zudem muss dieses Gericht unabhängig sein, insbesondere gegenüber möglicher Einflussnahme durch betroffene Sportverbände. Sein Vorhandensein, seine Zusammensetzung und seine Organisation muss ein Gesetz regeln. Die üblichen Verfahrensgarantien sind zu gewährleisten, etwa die Verteidigungsrechte und das kontradiktorische Verfahren.

Für nicht erforderlich hält der EuGH dagegen einen Instanzenzug über mehrere Gerichte. Das Unionsrecht verlange lediglich, dass mindestens ein Gericht eine wirksame gerichtliche Kontrolle sicherstelle.

Ob die italienische Sportgerichtsbarkeit diese Anforderungen erfüllt, muss nun das vorlegende nationale Gericht beurteilen. Das Urteil dürfte über den Fußball hinaus Bedeutung für die gerichtliche Überprüfung von Verbandsentscheidungen im gesamten europäischen Sport haben.