Mutmaßlicher Vater kann für Abstammungs-Test exhumiert werden

Zitiervorschlag
Mutmaßlicher Vater kann für Abstammungs-Test exhumiert werden. beck-aktuell, 16.07.2026 (abgerufen am: 17.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202166)
Zur Klärung einer Abstammung soll der mutmaßliche Vater exhumiert werden. Der Mann liegt auf einem französischen Friedhof, das Verfahren läuft in Italien. Darf ein französisches Gericht Rechtshilfe verweigern, weil die Exhumierung nach Landesrecht unzulässig ist?
Der EuGH stellt klar: Ein nationales Gericht kann die Erledigung eines Beweisaufnahmeersuchens des Gerichts eines anderen EU-Staats nicht mit der Begründung ablehnen, dieses verstoße gegen Vorschriften des eigenen materiellen Rechts oder gegen grundlegende Prinzipien der nationalen Rechtsordnung (Urteil vom 16.07.2026 – C-196/24).
Ausgangspunkt war ein Verfahren vor einem italienischen Gericht, in dem eine Person klären lassen wollte, ob sie von einem in Frankreich bestatteten Mann abstammt. Zu diesem Zweck ordnete das italienische Gericht ein postmortales genetisches Gutachten an und ersuchte das zuständige französische Gericht, den Leichnam des mutmaßlichen Vaters zu exhumieren und eine DNA-Probe zu entnehmen.
Das französische Recht untersagt jedoch grundsätzlich die genetische Identifizierung Verstorbener in Abstammungsverfahren, wenn die betroffene Person einer solchen Untersuchung nicht zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Das französische Gericht legte die Sache daher dem EuGH vor.
Nationales Verbot irrelevant
Dieser stellte fest, dass die EU-Verordnung über die grenzüberschreitende Beweisaufnahme die Ablehnungsgründe abschließend regelt. Auf Vorschriften des nationalen materiellen Rechts könne sich das ersuchte Gericht daher nicht berufen, um die Durchführung der beantragten Beweisaufnahme zu verweigern.
Auch die vom französischen Gericht geäußerten Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Menschenwürde ließ der EuGH nicht gelten. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass das italienische Gericht die Menschenwürde bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen nicht ausreichend berücksichtigt habe. Ebenso wenig sei ein systemisches Risiko von Grundrechtsverletzungen in Italien erkennbar. Vor diesem Hintergrund könne das französische Gericht nicht unter Berufung auf den Grundrechtsschutz vom unionsrechtlichen Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens abweichen und die beantragte Beweisaufnahme ablehnen.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- EuGH
- Urteil vom 16.07.2026
- C-196/24
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Mutmaßlicher Vater kann für Abstammungs-Test exhumiert werden. beck-aktuell, 16.07.2026 (abgerufen am: 17.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202166)



