Verpflichtungszusagen des Unternehmens Thomson Reuters räumen Missbrauch marktbeherrschender Stellung aus

Zitiervorschlag
Verpflichtungszusagen des Unternehmens Thomson Reuters räumen Missbrauch marktbeherrschender Stellung aus. beck-aktuell, 15.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170336)
Die Entscheidung, mit der die Europäische Kommission die Verpflichtungszusagen für verbindlich erklärt hat, die das Unternehmen Thomson Reuters gemacht hat, um seinem Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen abzuhelfen, hat Bestand. Das Gericht der Europäischen Union hat die auf eine Nichtigerklärung des Kommissionsbeschlusses gerichtete Klage eines Wettbewerbers des kanadischen Unternehmens abgewiesen (Urteil vom 15.09.2016, Az.: T-76/14). "Konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen“ liefern Banken und Finanzinstituten Marktdaten aus verschiedenen Quellen. Bank- und Finanzinstitute nutzen diese Daten in einer Vielzahl von EDV-Anwendungen und -Programmen für Transaktions- und Überwachungszwecke.
Kommission ging 2009 von Missbrauch marktbeherrschender Stellung aus
Eine von der Kommission im Jahr 2009 eingeleitete Untersuchung ergab, dass Thomson Reuters, ein kanadisches Unternehmen, eine beherrschende Stellung auf dem weltweiten Markt für konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen einnahm. Die Kommission vertrat insoweit die Auffassung, dass die "Instrument Codes“ von Thomson Reuters (kurze alphanumerische Codes, die entwickelt wurden, um Wertpapiere und ihre Handelsplätze zu identifizieren – RICs) ein erhebliches Hindernis für Kunden, die den Anbieter wechseln möchten, darstellten. Nach Ansicht der Kommission untersagte Thomson Reuters seinen Kunden, die RICs zur Abfrage von Daten aus konsolidierten Echtzeit-Dateneinspeisungen anderer Anbieter zu verwenden und hinderte Dritte und konkurrierende Anbieter daran, Mapping-Tabellen mit den RICs zu erstellen und zu führen, die die Interoperabilität zwischen den Systemen der Kunden von Thomson Reuters und den konsolidierten Echtzeit-Dateneinspeisungen anderer Anbieter ermöglichen würden. Die Kommission kam daher zu dem Ergebnis, dass ein Missbrauch einer beherrschenden Stellung vorliege.
Kommission akzeptierte 2012 Verpflichtungszusagen des Unternehmens
Mit einem Beschluss von 2012 akzeptierte die Kommission die Verpflichtungen, die Thomson Reuters angeboten hatte, um diesem Missbrauch einer beherrschenden Stellung abzuhelfen. Thomson Reuters bot unter anderem an, seinen Kunden Lizenzen zu erteilen, um ihnen die Benutzung der RICs bei der Suche nach Daten in den Programmen konkurrierender Anbieter zu ermöglichen. Thomson Reuters verpflichtete sich ferner, die Informationen zur Verfügung zu stellen, die seine Kunden benötigen, um im Hinblick auf einen Anbieterwechsel Mapping-Tabellen zur Umsetzung der RICs in die Symbolik der konkurrierenden Anbieter zu erstellen.
Wettbewerber von Thomson Reuters verlangt Nichtigerklärung des Kommissionsbeschlusses
Morningstar, ein Wettbewerber von Thomson Reuters, der Kunden in der ganzen Welt Dienstleistungen im Bereich der konsolidierten Echtzeit-Dateneinspeisungen anbietet, hat den Beschluss der Kommission angefochten. Laut Morningstar sind konkurrierende Anbieter von der Erteilung der Lizenz ausdrücklich ausgeschlossen und können die RICs auch nicht im Auftrag eines Lizenzinhabers verarbeiten. Konkurrierende Anbieter könnten also nach wie vor keine vollkommen vergleichbare und konkurrierende Dienstleistung anbieten. Morningstar hat daher beim EuG die Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission beantragt.
EuG: Von Thomson Reuters eingegangene Verpflichtungen gehen über das Erforderliche hinaus
In seinem Urteil weist das Gericht zunächst darauf hin, dass die Verpflichtungen von Thomson Reuters im Wesentlichen die den Kunden gebotenen Möglichkeiten eines Anbieterwechsels – sei es durch eigene Mittel oder in Zusammenarbeit mit einem Drittentwickler – betreffen. Diese könnten somit mittels der von Thomson Reuters angebotenen Lizenzen bei der Erstellung von Mapping-Tabellen zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen. Die Kommission sei daher der Ansicht gewesen, dass Thomson Reuters bei den von ihm erteilten Lizenzen nicht notwendigerweise seine Wettbewerber miteinschließen müsse, um dem Missbrauch einer beherrschenden Stellung abzuhelfen. Sie habe ferner zu Recht die Auffassung vertreten, dass, den Wettbewerbern von Thomson Reuters Zugang zu den RICs zu erteilen, über das hinausgehe, was zum Ausräumen ihrer Bedenken hinsichtlich eines Missbrauchs einer beherrschenden Stellung notwendig sei.
Verpflichtungen tatsächlicher Fortschritt für Kunden von Thomson Reuters
Das Gericht führt im Übrigen aus, dass Thomson Reuters den Kunden und Drittentwicklern die Möglichkeit geboten hat, Mapping-Tabellen zur Umsetzung der RICs in die Symbolik des neuen Anbieters zu erstellen, sodass die an den Anwendungen vorzunehmenden Änderungen keine übermäßigen Kosten verursachen. Diese Verpflichtungen stellten somit einen tatsächlichen Fortschritt für die Kunden von Thomson Reuters dar, da sie, wenn keine tiefgreifenden Änderungen der EDV-Anwendungen erforderlich sind, bei einem eventuellen Anbieterwechsel keine unzumutbaren Kosten zu tragen haben.
Keine Beurteilungsfehler der Kommission ersichtlich
Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die von Thomson Reuters angebotenen Verpflichtungen zutreffend als geeignet beurteilt worden sind, die Bedenken der Kommission auszuräumen. Diese habe daher keinen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen, indem sie diese Verpflichtungen akzeptiert hat.
- Redaktion beck-aktuell
- EuG
- Urteil vom 15.09.2016
- T-76/14
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Verpflichtungszusagen des Unternehmens Thomson Reuters räumen Missbrauch marktbeherrschender Stellung aus. beck-aktuell, 15.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170336)



