EU-Markenamt muss über Löschung der Gemeinschaftsmarke "Winnetou" neu entscheiden

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EU-Markenamt muss über Löschung der Gemeinschaftsmarke "Winnetou" neu entscheiden. beck-aktuell, 18.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178951)
Das Europäische Markenamt muss erneut darüber entscheiden, ob die Gemeinschaftsmarke "Winnetou" zu löschen ist. Das Gericht der Europäischen Union hat die Anordnung der Löschung durch das Amt auf Klage des Karl-May-Verlags mit Urteil vom 18.03.2016 aufgehoben. Das Amt hätte dem Antrag der Constantin Film Produktion auf Nichtigerklärung der Marke nicht entsprechen dürfen, ohne eigenständig zu beurteilen, ob das Zeichen Winnetou für die betreffenden Waren und Dienstleistungen beschreibenden Charakter habe, so das Gericht (Az.: T-501/13).
EU-Markenamt: Zeichen "Winnetou" hat beschreibenden Charakter und weist keine Unterscheidungskraft auf
Der deutsche Karl-May-Verlag ist seit 2003 Inhaber der Gemeinschaftswortmarke "Winnetou" für eine Reihe von Waren und Dienstleistungen, unter anderem für Filme, Druckereierzeugnisse, Kosmetikartikel, Kleidung und Veranstaltungen. Auf Antrag der Constantin Film Produktion ordnete das EU-Markenamt (HABM) 2013 die Löschung der Marke an, außer für "Drucklettern" und "Druckstöcke". Hinsichtlich der anderen Waren und Dienstleistungen war das Markenamt unter Bezugnahme auf Winnetou, den fiktiven, edelmütigen und guten Indianerhäuptling, der die Hauptfigur einer Romanreihe des deutschen Schriftstellers Karl May sowie der Protagonist in Filmen, Theater- oder Radioaufführungen ist, der Ansicht, dass dieses Zeichen zugleich beschreibend sei und keine Unterscheidungskraft habe, so dass es nicht als Marke geschützt und dadurch monopolisiert werden könne. Der Karl-May-Verlag klagte dagegen vor dem EuG.
EuG: EU-Markenamt hätte beschreibenden Charakter eigenständig beurteilen müssen
Das EuG hat der Klage stattgegeben und die Entscheidung des EU-Markenamts aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts hat das Markenamt gegen die für die Gemeinschaftsmarken geltenden Grundsätze der Autonomie und Unabhängigkeit verstoßen. Anstatt eigenständig zu beurteilen, ob das Zeichen Winnetou für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen beschreibenden Charakter aufweise, habe das Markenamt die Entscheidungen der deutschen Gerichte, wonach dieser Begriff beschreibend sei und daher nicht als Marke geschützt werden könne, als zwingend angesehen. Dieser Fehler sei dem Markenamt auch unterlaufen, als es auf der Grundlage der Beurteilungen hinsichtlich des beschreibenden Charakters zu dem Schluss gelangte, dass keine Unterscheidungskraft vorliege.
Entscheidung nicht ausreichend begründet
Außerdem habe das EU-Markenamt seine Entscheidung nicht ausreichend begründet, so das EuG weiter. Insbesondere habe es nicht ausreichend dargetan, warum das Zeichen Winnetou – über seine konkrete Bedeutung als Bezeichnung einer fiktiven Figur hinaus – dahin wahrgenommen werden soll, dass es sich ganz allgemein auf die Begriffe "Indianer" und "Indianerhäuptling" bezieht. Zudem sei die Begründung des beschreibenden Charakters hinsichtlich der Waren, die vom Markenamt unter der Kategorie "Merchandising"-Produkte zusammengefasst worden seien äußerst allgemein und abstrakt. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass diese Waren eine homogene Kategorie darstellen; außerdem habe sich das Markenamt auf die Aussage beschränkt, dass das Zeichen Winnetou für diese Waren beschreibe, dass es sich um mit den Filmen oder der Romanfigur in Zusammenhang stehende Waren handele, bei denen der Verbraucher davon ausgehe, dass es sich lediglich um "Winnetou"-Werbeprodukte handele, ohne auf die Herkunft der Waren zu schließen. Mithin fehle es an einer spezifischen Untersuchung hinsichtlich der Natur und der Merkmale der in Rede stehenden Waren.
- Redaktion beck-aktuell
- EuG
- Urteil vom 18.03.2016
- T-501/13
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EU-Markenamt muss über Löschung der Gemeinschaftsmarke "Winnetou" neu entscheiden. beck-aktuell, 18.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178951)



