HALLOUMI und XAΛΛOYMI nicht als Gemeinschaftsmarken für Käse und Milchprodukte eintragbar

Zitiervorschlag
HALLOUMI und XAΛΛOYMI nicht als Gemeinschaftsmarken für Käse und Milchprodukte eintragbar. beck-aktuell, 08.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186856)
Die Republik Zypern ist mit ihrem Begehren gescheitert, die Zeichen HALLOUMI und XAΛΛOYMI als Gemeinschaftsmarken für Käse, Milch und Milchprodukte eintragen zu lassen. Bereits das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) hatte die Eintragung abgelehnt und wurde darin jetzt vom Gericht der Europäischen Union bestätigt. Mit Urteil vom 07.10.2015 spricht dieses den Zeichen die Unterscheidungskraft ab, weil sie hinsichtlich der Waren, für die sie als Marke eingetragen werden sollen, beschreibenden Charakter hätten (Az.: T-292/14 und T-293/14). Gegen die Entscheidung kann ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt werden.
Rechtlicher Hintergrund
Gemäß der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke (VO Nr. 207/2009) sind Zeichen, die die Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt wird, entweder unmittelbar oder durch die Nennung einer ihrer wesentlichen Eigenschaften bezeichnen, von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen.
HABM spricht HALLOUMI und XAΛΛOYMI Unterscheidungskraft ab
HALLOUMI und XAΛΛOYMI bezeichnen eine bestimmte Käsesorte aus der Republik Zypern, die auf eine bestimmte Art hergestellt wird und einen besonderen Geschmack, eine besondere Textur und besondere Eigenschaften beim Kochen besitzt. 2013 meldete die Republik Zypern beim HABM die Zeichen HALLOUMI und XAΛΛOYMI als Gemeinschaftsmarken für Käse, Milch und Milchprodukte an. Das HABM wies die Anmeldungen mit der Begründung zurück, dass die fraglichen Zeichen eine Käsespezialität dieses Landes bezeichneten und dass sie daher aus Sicht der zyprischen Verkehrskreise unmittelbar die Eigenschaften der von der Markenanmeldung erfassten Produkte beschrieben, nämlich die Art und den geografischen Ursprung des Käses, der Milch und der Milchprodukte, und dass ihnen daher zwangsläufig die Unterscheidungskraft im Sinne der Gemeinschaftsmarkenverordnung fehle.
EuG bestätigt Ablehnung der Eintragung
Die Republik Zypern klagte daraufhin beim EuG auf Aufhebung der Entscheidungen des HABM. Dieses hat die Klagen abgewiesen und damit die Entscheidungen über die Zurückweisung der Anmeldung der Zeichen HALLOUMI und XAΛΛOYMI als Gemeinschaftsmarken bestätigt. Das Gericht ist der Auffassung, dass die angemeldeten Marken aufgrund ihrer aus Sicht der zyprischen Verkehrskreise beschreibenden Bedeutung für die Waren, für die sie angemeldet wurden, nicht eingetragen werden konnten.
Für Gewährleistungsmarken kein Schutz vorgesehen
Die Beanstandung, dass die Verordnung über die Gemeinschaftsmarke die Eintragung von Gewährleistungsmarken erlaube, weist das Gericht zurück. Es erinnert daran, dass die Verordnung keine Bestimmungen für die Eintragung von Gewährleistungsmarken enthält und daher deren Schutz nicht vorsieht. Damit solche Marken eingetragen werden können, müssten sie als Individualmarken angemeldet werden und absolute Eintragungshindernisse nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke dürften nicht entgegenstehen.
- Redaktion beck-aktuell
- EuG
- Urteil vom 07.10.2015
- T-292/14; T-293/14
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HALLOUMI und XAΛΛOYMI nicht als Gemeinschaftsmarken für Käse und Milchprodukte eintragbar. beck-aktuell, 08.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186856)



