Garantie Österreichs zugunsten BayernLB mit EU-Recht vereinbare staatliche Beihilfe

Zitiervorschlag
Garantie Österreichs zugunsten BayernLB mit EU-Recht vereinbare staatliche Beihilfe. beck-aktuell, 28.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181621)
Die Garantie, die Österreich der Bayerischen Landesbank (BayernLB) im Rahmen ihrer Umstrukturierung hinsichtlich der Kreditlinien der BayernLB zugunsten der Hypo Group Alpe Adria gewährt hat, stellt eine staatliche Beihilfe dar, die allerdings mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Dies hat das Gericht der Europäischen Union entschieden. Die Klage Österreichs gegen die Beschlüsse, mit denen die Europäische Kommission die Umstrukturierung der BayernLB genehmigt hat, wies das EuG am 28.01.2016 ab (Az.: T-427/12).
EU-Kommission sieht in Finanzierungsgarantie Österreichs staatliche Beihilfe
Mit Beschlüssen vom 25.07.2012 und vom 05.02.2013 genehmigte die Kommission die Umstrukturierung der BayernLB. Sie stellte fest, dass bestimmte Maßnahmen des Freistaats Bayern und Deutschlands zugunsten der BayernLB sowie eine dieser deutschen Geschäftsbank von Österreich gewährte Finanzierungsgarantie in Höhe von 2,638 Milliarden Euro staatliche Beihilfen im Sinne des Unionsrecht darstellten, die aber unter Berücksichtigung der Zusagen Deutschlands und vorbehaltlich der von der Kommission verhängten Auflagen mit dem Binnenmarkt vereinbar seien.
Österreich verwahrt sich gegen Gewährung staatlicher Beihilfe
Österreich hat gegen diese Beschlüsse Nichtigkeitsklage erhoben, soweit sie die Finanzierungsgarantie von 2,638 Milliarden Euro betreffen. Österreich habe niemals die Absicht gehabt, der BayernLB eine Beihilfe zu gewähren. Insbesondere habe die Kommission zu Unrecht das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe festgestellt. Sollte es sich tatsächlich um eine staatliche Beihilfe handeln, müsse sie für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden.
EuG weist Nichtigkeitsklage ab
Das EuG hat die Nichtigkeitsklage abgewiesen. Es weist darauf hin, dass die BayernLB 67,08% der Anteile der österreichischen Finanzgruppe Hypo Group Alpe Adria (HGAA)5 bis zu deren Notverstaatlichung Ende 2009 gehalten habe. Im Dezember 2009 habe Österreich die HGAA verstaatlicht, damit angesichts der prekären finanziellen Situation dieser Bank Maßnahmen ergriffen werden. In diesem Kontext seien die HGAA-Anteile von den Aktionären zum symbolischen Preis von einem Euro pro Aktionär zu 100% auf die Republik Österreich übertragen worden. Im Rahmen des zwischen Österreich und der BayernLB geschlossenen Kaufvertrags habe sich die BayernLB verpflichtet, dass ihre bestehenden Kreditlinien zur konzerninternen Finanzierung in Höhe von 2,6 Mrd. Euro zugunsten der HGAA bis Ende 2013 auf den Konten der HGAA verbleiben. Aufgrund dieser Tatsache habe die BayernLB von Österreich eine Garantie über die Rückzahlung dieser Finanzierung erhalten, sodass sie das Risiko, dem sie im Fall einer (künftigen) Zahlungsunfähigkeit der HGAA ausgesetzt wäre, reduzierte.
EuG hält Einordnung als zulässige staatliche Beihilfe für rechtsfehlerfrei
Nach Ansicht des Gerichts hat die Kommission keinen Rechtsfehler begangen, als sie zu dem Ergebnis kam, dass dieser Vorteil eine staatliche Beihilfe für die BayernLB darstellte und diese mit ihrer Umstrukturierungsmitteilung und demzufolge mit dem Binnenmarkt vereinbar war. Das EuG stellt insbesondere fest, dass die Klage beim Handelsgericht Wien, die den Erwerb der HGAA durch die BayernLB im Jahr 2007 betrifft, keinen Einfluss auf die Frage hat, ob die fragliche Maßnahme eine Beihilfe darstellt.
- Redaktion beck-aktuell
- EuG
- Urteil vom 28.01.2016
- T-427/12
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Garantie Österreichs zugunsten BayernLB mit EU-Recht vereinbare staatliche Beihilfe. beck-aktuell, 28.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181621)



