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EuG

Firma darf "Suedtirol" nicht für sich beanspruchen

„Das unsichtbare Recht“

Ob "Südtirol“ oder "SUEDTIROL“ – eine Internet-Marketingfirma ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, sich die Bezeichnung für die norditalienische Region als Marke zu schützen. Das Gericht der Europäischen Union entschied am 20.07.2016, dass der Begriff "Suedtirol“ in diesem Fall eine geografische Herkunftsangabe darstelle, die im Allgemeininteresse geschützt werden müsse.

Firma wollte "Suedtirol" für Online-Urlaubsportal nutzen

Die fragliche Firma aus Bruneck im Südtiroler Pustertal hatte die Marke "SUEDTIROL" 2011 beim EU-Markenamt eintragen lassen und nutzt sie etwa für ein Online-Urlaubsportal. Sie hat sich den Begriff aber auch für Dienstleistungen wie Warenverpackung und Rechtsberatung gesichert. Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol hatte daraufhin beim EU-Markenamt durchgesetzt, dass die Eintragung rückgängig gemacht wird. Dagegen zog das betroffene Unternehmen vor das EuG. Es kann nun innerhalb von zwei Monaten noch den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.