Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
EuG

Einfrieren von Geldern des ehemaligen Janukowitsch-Beraters Portnovs nichtig

Parken in Pink

Das Gericht der Europäischen Union hat das Einfrieren von Geldern Andriy Portnovs, des ehemaligen Beraters des früheren Staatspräsidenten der Ukraine Viktor Janukowitsch, mit Urteil vom 26.10.2015 für nichtig erklärt. Eine Person könne nicht allein deshalb als für die Veruntreuung von Geldern verantwortlich angesehen werden, weil gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist (Az.: T-290/14).

EU fror Gelder des ehemaligen Janukowitsch-Beraters ein

Als Reaktion auf die Ende 2013 ausgebrochene Krise in der Ukraine beschloss der Rat am 05.03.2014, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen von Personen einzufrieren, die für die Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der Ukraine oder für Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verantwortlich waren. Der Kläger Andriy Portnov, ehemaliger Berater des früheren Staatspräsidenten der Ukraine Viktor Janukowitsch, wurde für die Zeit vom 06.03.2014 bis zum 05.03.2015 mit folgender Begründung in die Liste der von der Maßnahme des Einfrierens von Geldern erfassten Personen aufgenommen: "Person ist in der Ukraine Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung zur Untersuchung von Straftaten im Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher Gelder der Ukraine und des illegalen Transfers dieser Gelder in das Ausland". Portnov beantragte beim EuG, seine Aufnahme in die Liste für nichtig zu erklären. In der Zwischenzeit wurde sein Name von der Liste gestrichen.

EuG: Aufnahme in EU-Sanktionsliste war rechtswidrig

Das EuG hat der Nichtigkeitsklage stattgegeben und das Einfrieren von Vermögenswerten für nichtig erklärt. Der Rat habe die Verantwortlichkeit des Klägers für die Veruntreuung staatlicher Gelder der Ukraine einzig aufgrund eines Schreibens des ukrainischen Generalstaatsanwalts vom 03.03.2014 angenommen: Danach hätten es die unter anderem gegen ihn eingeleiteten Ermittlungen "ermöglicht, die Veruntreuung hoher Summen öffentlicher Gelder und den später erfolgten illegalen Transfer ins Ausland zu belegen". Nach Ansicht des Gerichts geht dieses Schreiben weder auf den Portnov zur Last gelegten Sachverhalt noch auf seine Verantwortlichkeit näher ein. Die Aufnahme des Klägers in die EU-Sanktionsliste sei daher rechtswidrig gewesen.