Inhaber griechischer Anleihen erhalten keine Entschädigung von EZB

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Inhaber griechischer Anleihen erhalten keine Entschädigung von EZB. beck-aktuell, 08.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186871)
Inhaber griechischer Staatsanleihen, die bei der Rettung Griechenlands vor der Pleite Verluste gemacht haben, können von der Europäischen Zentralbank (EZB) keine Entschädigung verlangen. Das hat das Gericht der Europäischen Union am 07.10.2015 in Luxemburg entschieden. Die Richter schlossen jede Haftung der EZB aus.
Anleger im Finanzsektor müssen wirtschaftliche Risiken in Kauf nehmen
Nach Ansicht des Gerichts ist der Schaden, den Privatanleger 2012 im Rahmen der Umstrukturierung der griechischen Staatsschulden erlitten hatten, nicht der EZB zuzurechnen. Vielmehr seien es wirtschaftliche Risiken, die Anleger im Finanzsektor in Kauf nehmen müssten. Die EZB habe ihrer Aufgabe gemäß gehandelt, um die Stabilität des Geldmarkts zu gewährleisten.
Italienische Anleger forderten 12,5 Millionen Euro Schadenersatz
Geklagt hatten mehr als 200 italienische Inhaber griechischer Staatsanleihen. Sie verlangten von der Notenbank insgesamt 12,5 Millionen Euro Schadenersatz. Zur Rettung Griechenlands hatten die EZB und die nationalen Zentralbanken der Euroländer im Februar 2012 einen Schuldenschnitt vereinbart. Bei den privaten Gläubigern lag der Nominalwert der neuen Staatsanleihen dadurch um 53,5 Prozent unter dem der ursprünglichen Titel.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Inhaber griechischer Anleihen erhalten keine Entschädigung von EZB. beck-aktuell, 08.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186871)



