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EGMR

Ungarns Justizreform verstößt gegen Menschenrechtskonvention

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Ungarn hat mit seiner international umstrittenen Justizreform gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen. Folge der Gesetzesänderungen war 2012 die vorzeitige Entlassung des damaligen Präsidenten des Obersten Gerichtshofs. Andras Baka, der sich wiederholt kritisch zu Gesetzesvorhaben geäußert hatte, war dreieinhalb Jahre vor Ablauf seiner Amtszeit von seinem Posten verdrängt worden. Damit habe Ungarn gegen die Meinungsfreiheit verstoßen, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 23.06.2016 in Straßburg (Az.: 20261/12).

Öffentliche Äußerungen zu Unabhängigkeit der Justiz unterbunden

Die frühzeitige Entlassung sei unzweifelhaft abschreckend gewesen und habe Baka sowie andere Richter davon abgehalten, sich öffentlich zu Gerichtsreformen und der Unabhängigkeit der Justiz zu äußern. Der EGMR kritisierte daneben, dass Baka nicht die Möglichkeit gehabt hatte, seine Entlassung anzufechten. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung der ersten Instanz und verurteilten Ungarn dazu, Baka eine Entschädigung zu zahlen.