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Schadenersatz-Prozess nach Attentat in Nordirland war fair

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Der Schadenersatz-Prozess nach einem der schwersten Attentate im Nordirlandkonflikt ist fair abgelaufen. Das Zivilverfahren gegen den damaligen Anführer einer IRA-Splittergruppe und ein weiteres Mitglied der Organisation sei nicht willkürlich gewesen, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 29.09.2016 in Straßburg (Az.: 61474/12 and 62780/12).

Schadenersatz in Millionenhöhe

Bei dem Bombenanschlag 1998 im nordirischen Omagh kamen 29 Menschen ums Leben. Es wurde nie jemand strafrechtlich wegen des Attentats verurteilt; die IRA-Splittergruppe bekannte sich jedoch dazu. In der Folge verpflichtete ein Zivilgericht in Belfast den Anführer der Gruppe und ein weiteres Mitglied nach einem jahrelangen Prozess dazu, den Angehörigen der Opfer Schadenersatz in Millionenhöhe zu zahlen.

Kläger forderten Beweisführung nach strafrechtlichem Standard

Dagegen wehrten sich die Männer in Straßburg: Wegen der schwere der Vorwürfe hätte das Zivilgericht bei der Beweisführung einen strafrechtlichen Standard anlegen müssen. Der Gerichtshof folgte dem nicht. Das nationale Prozessrecht sehe ausreichend Rechte vor, um ein faires Verfahren zu sichern.

Auch heute noch vereinzelte Gewaltausbrüche

Der Nordirlandkonflikt wurde 1998 mit einem Friedensabkommen weitgehend beigelegt. Vereinzelt kommt es dennoch bis heute zu Gewaltausbrüchen. Organisationen, die sich als Nachfolger der Irisch-Republikanischen Armee IRA verstehen, kämpfen weiter für den Anschluss des britischen Nordens an die irische Republik.