Russland muss wegen Verschleppung und Tötung Schadenersatz an Tschetschenen zahlen

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Russland muss wegen Verschleppung und Tötung Schadenersatz an Tschetschenen zahlen. beck-aktuell, 10.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181036)
Russland muss den Angehörigen verschleppter und getöteter Tschetschenen knapp 330.000 Euro Schadenersatz zahlen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 09.02.2016 in Straßburg. Nach Darstellung der neun Angehörigen der Opfer hatten russische Militärs die Männer zwischen 2000 und 2003 in Tschetschenien festgenommen und verschleppt. Später wurden drei Leichen gefunden, von den übrigen Männern fehlt seither jede Spur.
Verstoß gegen Verbot menschenunwürdiger Behandlung
Die russische Justiz habe Ermittlungen eingeleitet, um das Verschwinden der Männer aufzuklären, die jedoch auch nach Jahren ergebnislos geblieben seien, befand der EGMR. Russland habe die Fälle nicht gründlich genug untersucht und habe wegen des Leids der Familien gegen das Verbot menschenunwürdiger Behandlung verstoßen. Die russische Regierung hatte dagegen argumentiert, dass es keine klaren Beweise dafür gebe, dass russische Soldaten an den Entführungen und Todesfällen beteiligt gewesen seien. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden, die der EGMR aber auch ablehnen kann.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Russland muss wegen Verschleppung und Tötung Schadenersatz an Tschetschenen zahlen. beck-aktuell, 10.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181036)



