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EGMR

Russland muss Kremlgegner Alexej Nawalny wegen Willkürurteil Schadenersatz zahlen

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Die Verurteilung des Kremlgegners Alexej Nawalny wegen Veruntreuung im Jahr 2013 war nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte willkürlich. Die Straßburger Richter verurteilten Russland wegen eines Verstoßes gegen das Recht auf ein faires Verfahren dazu, an Nawalny und einem Mitangeklagten jeweils 8.000 Euro Schadenersatz zu zahlen, wie das Gericht am 23.02.2016 mitteilte.

Strafgesetz zum Nachteil Nawalnys ausgelegt

Die russische Justiz habe Nawalny und seinen Mitangeklagten wegen Vorwürfen verurteilt, die nicht von der normalen Tätigkeit wirtschaftlicher Mittelsmänner zu unterscheiden seien. Das Strafgesetz sei willkürlich zum Nachteil Nawalnys ausgelegt worden, so der EGMR. Der Oppositionelle war 2013 in einem umstrittenen Prozess zu fünf Jahren Straflager wegen Veruntreuung verurteilt worden, weil er als Berater eine staatliche Holzfirma um rund 400.000 Euro betrogen haben soll. Später wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Ende 2014 war Nawalny in einem ebenfalls umstrittenen Betrugsprozess zu dreieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.