Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
EGMR

Polnischer Politiker Kurski durfte linksliberaler Zeitung Verbindung zu Wirtschaft vorwerfen

Schüler entlasten Jugendrichter

Die Äußerungen des konservativen polnischen Politikers Jacek Kurski gegen eine große linksliberale Zeitung in Polen, die kritisch über die nationalkonservative Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) berichtet hatte, sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 05.07.2016 entschieden (Az.:26115/10).

Kurski behauptete Verbindung zwischen Verleger und Unternehmen

Der regierungsnahe Politiker Jacek Kurski, der mittlerweile Chef des öffentlich-rechtlichen Senders TVP ist, hatte 2008 auf kritische Berichte über die nationalkonservative Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS), die nun die Regierung stellt, mit Anschuldigungen gegen die Zeitung reagiert. Hinter den “Attacken“ in der “GazetaWyborcza“ auf die PiS stehe eine Vereinbarung zwischen dem Verleger und einem Unternehmen, das in der Zeitung Anzeigen schalte, behauptete Kurski in einem Fernsehauftritt. Die polnischen Gerichte verurteilten ihn, sich für diese Vorwürfe zu entschuldigen.

Toleranzspielraum in öffentlicher Debatte größer

Aus Sicht des Gerichtshofs verletzte dies die Meinungsfreiheit, heißt es in einer am 05.07.2013 in Straßburg veröffentlichten Entscheidung. Die Vorwürfe seien in einer wichtigen öffentlichen Debatte über die Unabhängigkeit der Presse gefallen. In diesem Rahmen müsse schärfere Kritik toleriert werden als unter Privatleuten. Kurski habe deshalb den Wahrheitsgehalt seiner Anschuldigungen auch nicht belegen müssen.