Festnahmen bei "Royal Wedding" waren rechtens

Zitiervorschlag
Festnahmen bei "Royal Wedding" waren rechtens. beck-aktuell, 28.03.2019 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/126166)
Acht Menschen, die 2011 gegen die Hochzeit von Prinz William und Kate Middleton in London protestieren wollten und deswegen festgenommen wurden, sind vor Gericht gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wies ihre Beschwerden am 28.03.2019 als unzulässig zurück (Az.: 57884/17 und andere).
Verletzung des Rechts auf Freiheit geltend gemacht
Die Beschwerdeführer wollten laut Gericht an Protestveranstaltungen teilnehmen. Zwei von ihnen hätten nach Informationen der britischen Polizei vorgehabt, als Zombies verkleidet Maden statt Konfetti auf den Hochzeitszug zu werfen. Die acht Männer und Frauen sehen aufgrund ihrer Festnahmen ihr Recht auf Freiheit verletzt.
EGMR hält Festnahmen für gerechtfertigt
Das Gericht argumentierte, die Festnahmen seien nötig gewesen, um wegen der vielen Menschen auf den Straßen, des internationalen Interesses an der Hochzeit und des hohen Bedrohungsniveaus eine Störung des Friedens zu verhindern. Außerdem seien die Beschwerdeführer jeweils nur wenige Stunden festgehalten worden. Die britischen Gerichte hätten bei ihren Urteilen in der Sache fair zwischen den verschiedenen Interessen abgewogen.
Präventivhaft schon in früherem Urteil für rechtens erachtet
Schon in einem früheren Urteil von Oktober 2018 hatte der Gerichtshof entschieden, dass präventive Festnahmen in bestimmten Fällen gerechtfertigt sein können (NVwZ 2019, 135). Damals war es um mögliche Gewalttaten von Hooligans bei einem Fußballspiel in Dänemark gegangen.- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- EGMR
- Entscheidung vom 28.03.2019
- 57884/17
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Festnahmen bei "Royal Wedding" waren rechtens. beck-aktuell, 28.03.2019 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/126166)



