Deutschland hat Meinungsfreiheit eines Abtreibungsgegners verletzt

Zitiervorschlag
Deutschland hat Meinungsfreiheit eines Abtreibungsgegners verletzt. beck-aktuell, 26.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184291)
Ein deutscher Abtreibungsgegner hat erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt. Demnach darf er Flugblätter verteilen, auf denen Namen und Anschriften zweier Abtreibungsärzte stehen und gleichzeitig auf die Ermordung der Juden durch die Nazis hingewiesen wird. Ein deutsches Gericht hatte dem 64-Jährigen aus Weinheim (Baden-Württemberg) 2005 die Verteilung der Flugblätter nach Klagen der zwei betroffenen Mediziner verboten – zu Unrecht, wie der EGMR am 26.11.2015 in Straßburg urteilte. Er stellte einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit des Aktivisten fest (Az.: 3690/10).
EGMR sieht Persönlichkeitsrechte der Mediziner nicht verletzt
Der Mann habe die genannten Ärzte nicht mit den Nazis gleichgesetzt, er habe auch nicht ausdrücklich Abtreibung mit der Ermordung der Juden gleichgesetzt. Daher seien die Persönlichkeitsrechte der Mediziner nicht verletzt worden. Die deutschen Gerichte hätten "die Meinungsfreiheit des Abtreibungsgegners nicht sorgfältig genug gegen den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mediziner abgewogen", befand der EGMR. Auf dem Flugblatt stand: "Die Ermordung der Menschen in Auschwitz war rechtswidrig, aber der moralisch verkommene NS-Staat hat den Mord an den unschuldigen Menschen erlaubt und nicht unter Strafe gestellt".
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- EGMR
- Urteil vom 26.11.2015
- 3690/10
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Deutschland hat Meinungsfreiheit eines Abtreibungsgegners verletzt. beck-aktuell, 26.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184291)



