EGMR billigt Sterbehilfe für französischen Wachkoma-Patienten

Zitiervorschlag
EGMR billigt Sterbehilfe für französischen Wachkoma-Patienten . beck-aktuell, 05.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192691)
Die künstliche Ernährung des französischen Wachkoma-Patienten Vincent Lambert darf beendet werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Urteil vom 05.06.2015 entschieden. Die entsprechende Entscheidung des obersten französischen Verwaltungsgerichts verstoße nicht gegen das Recht auf Leben in der EMRK (Az.: 46043/14).
EGMR sieht keine «verkappte Euthanasie»
Nun können die Ärzte mit Zustimmung der Ehefrau Lamberts und mehrerer Geschwister die Magensonde des früheren Krankenpflegers, der nach einem Verkehrsunfall vor sieben Jahren im Wachkoma liegt, entfernen und ihn sterben lassen. Die Eltern und zwei Geschwister des 38 Jahre alten Patienten sind strikt dagegen und hatten deshalb vor dem EGMR geklagt. Für sie ist Lambert schwerbehindert. Den Stopp der künstlichen Ernährung betrachten sie als «verkappte Euthanasie». Lamberts Ehefrau will ihn dagegen «in Würde gehen lassen». Ihr Mann habe sich nie gewünscht, dass sein Leben künstlich verlängert werde, sagte sie. Eine Patientenverfügung von ihm gibt es allerdings nicht. Der EGMR billigte die Einstellung der künstlichen Ernährung. «Die französische Justiz hat alle medizinischen und ethischen Aspekte dieses Falls sorgfältig abgewogen», heißt es in dem Urteil. Das Urteil des EGMR ist endgültig. Eine Berufung ist nicht möglich.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- EGMR
- Keine Angabe vom 05.06.2015
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EGMR billigt Sterbehilfe für französischen Wachkoma-Patienten . beck-aktuell, 05.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192691)



