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EGMR

Aserbaidschan muss Demonstranten Schadensersatz zahlen

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Die Ex-Sowjetrepublik Aserbaidschan muss sechs Teilnehmern einer Oppositionskundgebung wegen Behördenwillkür insgesamt 72.000 Euro Schadensersatz zahlen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 11.02.2016 in Straßburg. Gerichte in der autoritär regierten Südkaukasusrepublik hatten die Männer im Alter zwischen 27 und 51 Jahren wegen der Teilnahme an Demonstrationen 2011 in der Hauptstadt Baku festgenommen und weil sie sich an weiteren Kundgebungen beteiligen wollten (Az.: 67360/11, 67964/11, 69379/11, 69234/11, 69252/11 und 69335/11).

Verletzung der Versammlungsfreiheit festgestellt

Die sechs Männer waren zu sieben Tagen Haft wegen Widerstandes gegen die Polizei, Störung der öffentlichen Ruhe und Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration verurteilt worden. Der EGMR stellte in seinen zwei Urteilen eine Verletzung der Versammlungsfreiheit der Kläger fest sowie des Rechts auf Freiheit und Sicherheit und auf ein faires Verfahren. Gegen die Urteile kann die Führung in Baku Berufung beantragen, die der Gerichtshof aber auch ablehnen kann. Präsident Ilham Aliyev regiert das Land am Kaspischen Meer seit 2003. Kritiker werfen ihm Menschenrechtsverletzungen vor.