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Chemnitzer Abofallenbetreiber akzeptiert Verurteilung durch OLG Dresden weitgehend

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Die in Liquidation befindliche B2B Technologies GmbH (Chemnitz) und ihr Geschäftsführer David Jähn haben in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden, in dem es um die Unterlassung der irreführenden Bezeichnung als Großhandel, um Preise ohne Mehrwertsteuer und angebliche Rabatte ging, eine weitgehende Verurteilung akzeptiert. Dies teilte die Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen am 19.01.2016 mit.

OLG: Häkchensetzung bei "Gewerbetreibender" schließt Verbraucherschutz nicht aus

Laut VZ hatte das Gericht in der Verhandlung eine Verurteilung diesbezüglich angekündigt. Die Chemnitzer hätten zwar argumentiert, dass eine Anmeldung auf ihrer Internetplattform nur möglich gewesen sei, wenn man durch Setzen eines Häkchens erklärt hätte, Gewerbetreibender zu sein. Das OLG habe dies aber nicht überzeugt. Durch Häkchen lasse sich der Verbraucherschutz nicht umgehen.

Unternehmen und Jähn zu Gewinnauskünften verpflichtet

Das Unternehmen und Jähn müssen nun Auskunft zu den Gewinnen aus den Rechtsverletzungen geben, so die VZ. Sie könne dann die Zahlung der rechtswidrig erzielten Gewinne an den Staatshaushalt fordern. Auf eine separate gerichtliche Feststellung sei in der Verhandlung verzichtet worden.

VZ will verbindliche Auskunft im Wege der Zwangsvollstreckung einholen 

Mit einer Auskunft tat sich David Jähn im Gerichtssaal schwer. Er behauptete, nicht einmal zu wissen, wer die rechtswidrige Werbung auf der Internetplattform Facebook veröffentlicht habe. Auch die in der Presse zitierte jährliche Umsatzerwartung von zehn Millionen Euro für 2014 stimme nicht. So etwas habe er nie gesagt. Die VZ will nun im Wege der Zwangsvollstreckung eine verbindliche Auskunft einholen.