Rechtskräftiges Disziplinarurteil wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst für nachfolgendes Besoldungsverlustverfahren bindend

Zitiervorschlag
Rechtskräftiges Disziplinarurteil wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst für nachfolgendes Besoldungsverlustverfahren bindend. beck-aktuell, 23.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169951)
Ein Disziplinarurteil über ein dem Beamten zur Last gelegtes Dienstvergehen des schuldhaften Fernbleibens vom Dienst ist auch in einem nachfolgenden Verfahren über die Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge bindend. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 22.09.2016 entschieden (Az.: 2 C 17.15).
Schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst durch Disziplinarurteil für nachfolgendes Besoldungsverlustverfahren bindend festgestellt?
Geklagt hatten die Erben eines 2015 verstorbenen Ruhestandsbeamten. In einem vorausgegangenen Disziplinarverfahren war der Beamte wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst vom Amt eines Zollhauptsekretärs (A 8 BBesO) in das Amt eines Zollobersekretärs (A 7 BBesO) zurückgestuft worden. Die Kläger wendeten sich im vorliegenden Verfahren gegen die Feststellung des Verlustes der Besoldung des Beamten für den Zeitraum seines damals schuldhaften Fernbleibens vom Dienst. Sie blieben in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Das Berufungsgericht hatte keine Beweisaufnahme über die Frage des schuldhaften Fernbleibens vom Dienst durchgeführt, weil es annahm, dass dies durch das rechtskräftige Disziplinarurteil bereits bindend für das Besoldungsverlustverfahren festgestellt worden sei. Die Kläger legten gegen das Berufungsurteil Revision ein.
BVerwG: Feststellung eines konkreten Dienstvergehens mit Verhängung der Disziplinarmaßnahme notwendig verbunden
Das BVerwG hat die Revision der Kläger zurückgewiesen. Wie bei einem Anfechtungs- oder Verpflichtungsurteil die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts an der präjudiziellen Wirkung des Urteils teilhabe, so sei mit der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme notwendig die Feststellung eines konkreten Dienstvergehens verbunden. Das Urteil, das eine Disziplinarmaßnahme ausspreche, beinhalte damit zugleich die Feststellung, dass in dem der Entscheidung zugrundeliegenden Lebenssachverhalt – hier: dem schuldhaften Fernbleiben vom Dienst – ein konkretes Dienstvergehen liegt. Die materielle Bindungswirkung des rechtskräftig gewordenen Disziplinarurteils umfasse deshalb aus Gründen des Widerspruchs- und des Wiederholungsverbots bei rechtskräftigen Urteilen auch das sachgleiche Verfahren über die Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge.
- Redaktion beck-aktuell
- BVerwG
- Urteil vom 22.09.2016
- 2 C 17.15
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Rechtskräftiges Disziplinarurteil wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst für nachfolgendes Besoldungsverlustverfahren bindend. beck-aktuell, 23.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169951)



