Personengesellschaften können "Sammler" im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sein

Zitiervorschlag
Personengesellschaften können "Sammler" im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sein. beck-aktuell, 01.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187176)
Gewerbliche Sammlungen können auch von Personengesellschaften angezeigt und durchgeführt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 01.10.2015 entschieden (Az.: 7 C 8.14 und 7 C 9.14).
VGH sieht kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen untersagte Weiterführung der Sammlung
Die Klägerinnen führen seit 2007 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Altpapiersammlung im Gebiet des beigeladenen Landkreises durch. Im September 2012 untersagte der Beklagte ihnen die Fortsetzung der gewerblichen Sammlung ab dem 01.07.2013, weil der Beigeladene eine eigene Sammlung durchführen wolle und der Sammlung der Klägerinnen überwiegende öffentliche Interessen entgegenstünden. Das Verwaltungsgericht wies die hiergegen gerichteten Klagen als unbegründet ab. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufungen der Klägerinnen mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Klagen mangels Rechtsschutzbedürfnisses bereits unzulässig seien.
BVerwG: Auch Personengesellschaften können Träger gewerblicher Sammlung sein
Das BVerwG hat die Berufungsurteile aufgehoben und die Sachen zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den VGH zurückverwiesen. Die Annahme des Berufungsgerichts, dass die Rechtsstellung der Klägerinnen auch bei einem Erfolg ihrer Anfechtungsklagen nicht verbessert wäre, weil Personengesellschaften nicht Sammler und Träger einer gewerblichen Sammlung im Sinne von § 3 Abs. 10 und 18 KrWG sein könnten, verstaßoe gegen Bundesrecht. Die vom VGH für gewerbliche Sammlungen vorgenommene Beschränkung des Sammlerbegriffs lasse sich weder auf die Entstehungsgeschichte der maßgeblichen Normen noch auf ihren Sinn und Zweck oder gesetzessystematische Erwägungen stützen.
- Redaktion beck-aktuell
- BVerwG
- Urteil vom 01.10.2015
- 7 C 8.14; 7 C 9.14
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Personengesellschaften können "Sammler" im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sein. beck-aktuell, 01.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187176)



