Bankenabwicklung
EuGH sieht Klagen vor Abwicklungsbeschluss als durchsetzbar an
Ansprüche aus Nichtigkeits- und Haftungsklagen, die vor der Abwicklung der Banco Popular erhoben wurden, können der Nachfolgerin, der Banco Santander, entgegengehalten werden – das hat der EuGH entschieden.