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Rechtsform

Mehr Artikel zu diesem Tag

Neue Rechtsform soll helfen
Nachhaltiges Unternehmertum

Neue Rechtsform soll helfen

Einfach sicherstellen, dass erwirtschaftete Gewinne dauerhaft im Unternehmen bleiben – das ermöglichen soll eine neue Rechtsform: die "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen". Ein Rahmenkonzept dafür steht jetzt. Es soll als Diskussionsgrundlage dienen.

Keine Einzelansprüche der Parteien aus GbR
Gescheiterte "Pferdegesellschaft"

Keine Einzelansprüche der Parteien aus GbR

Der Eigentümer eines vielversprechenden Fohlens und ein Gestüt wollten das Tier gemeinsam bei Turnieren und als Deckhengst gewinnbringend einsetzen. Doch es kam anders und dann zum Streit. Das OLG Oldenburg verneinte Einzelansprüche und verwies auf die Auseinandersetzungsbilanz.

Langfristiges Unternehmertum

Langfristiges Unternehmertum

Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, eine Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen zu schaffen. Mit der Aufnahme in das Paket zur Wirtschaftsdynamisierung steht nicht mehr das Ob, sondern nur noch das Wie in Frage.

Ungültiger Rauswurf aus Anwaltsgesellschaft

Ungültiger Rauswurf aus Anwaltsgesellschaft

Beruft bei einer Partnerschaftsgesellschaft ein Unbefugter eine Gesellschafterversammlung ein, sind die dort gefassten Beschlüsse nichtig. Das hat der BGH im Fall einer Anwaltssozietät entschieden, bei der nicht der Managing Partner eingeladen hatte, obwohl der Gesellschaftsvertrag das vorsah. Der dort beschlossene Rauswurf eines Gesellschafters ist daher ungültig.

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH musste beA vor August 2022 nicht nutzen

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH musste beA vor August 2022 nicht nutzen

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH war als Bevollmächtigte vor August 2022 nicht verpflichtet, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu nutzen. Laut BFH bestand eine solche Pflicht auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter handelte.

Anwaltspartnerschaft darf Phantasienamen wählen
Auch ohne Senior seriös

Anwaltspartnerschaft darf Phantasienamen wählen

Neue Freiräume bei der Benennung von Partnerschaften: Seit Anfang 2024 muss keiner der Partner mehr im Namen genannt werden. In einer seit Anfang 2021 laufenden Registersache konnte der BGH jetzt einer Rechtsanwaltspartnerschaft weiterhelfen.

Eckpunkte für digitalere Genossenschaften vorgelegt

Eckpunkte für digitalere Genossenschaften vorgelegt

Für die weitere Digitalisierung bei den Genossenschaften sollen verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dies sieht ein Eckpunktepapier vor, das das Bundesjustizministerium vorgelegt hat. Ferner soll diese Rechtsform attraktiver werden und gegen un­se­riö­se Ge­nos­sen­schaf­ten vor­ge­gan­gen wer­den.

Keine analoge Anwendung von § 179a AktG auf die KG

Keine analoge Anwendung von § 179a AktG auf die KG

§ 179a AktG ist auf die Kommanditgesellschaft nicht analog anwendbar. Für eine Analogie weist das Gesetz laut Bundesgerichtshof keine planwidrige Regelungslücke auf. Dem Schutzanliegen der Norm werde bei der KG auch ohne entsprechende Anwendung der Norm durch einen gesetzlich verankerten Beschlussvorbehalt Rechnung getragen. Der Senat hat insofern seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.

Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH
Verwaltervertrag

Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH

Ein Verwaltervertrag zwischen einer eingetragenen Kauffrau und einer WEG wird nach einer Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH auf die Gesellschaft übertragen. Der Bundesgerichtshof hat erstmalig für den Fall der Ausgliederung einer einzelkaufmännischen Firma entschieden, dass sowohl das Verwalteramt als auch die Rechte und Pflichten aus dem Verwaltervertrag automatisch auf die Rechtsnachfolgerin übergehen. Das gehe aus dem Umwandlungsgesetz hervor.

Namensänderung bei Berufsverband der Insolvenzverwalter

Namensänderung bei Berufsverband der Insolvenzverwalter

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) hat seinen Namen um den Zusatz Sachwalter erweitert. Die Erweiterung des Vereinsnamens vollziehe die Fortentwicklung des Insolvenzverwalterberufs nach, die sich durch eine kontinuierliche Erweiterung der funktionalen Aufgaben in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren auszeichne, schreibt der VID.