Erbenfeststellungsklage übersehen
Verfassungsbeschwerde bleibt erfolglos
Im Streit um seine Erbenstellung hat ein Mann vor dem BVerfG eine Niederlage erlitten, seine Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen. Das Erbscheinsverfahren war nicht gut für ihn gelaufen, er hätte aber, bevor er das BVerfG hätte bemühen dürfen, noch eine Erbenfeststellungsklage erheben müssen.