Gewaltschutz im Kleingarten
Familiengericht muss umfassend prüfen
Nach einem Vorfall im Kleingarten rätselten die Gerichte über den Antrag des Betroffenen: Berief er sich auf Gewaltschutz oder auf eine Vereinbarung mit dem Schädiger? Am Ende landete die Sache vor dem Familiengericht – dieses durfte aber nicht allein nach Familienrecht vorgehen, meint der BGH.