Arzt darf keine eigene Corona-Impfung mischen

Zitiervorschlag
Arzt darf keine eigene Corona-Impfung mischen. beck-aktuell, 01.10.2026 (abgerufen am: 01.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206961)
Ein Arzt mischte 2021 selbst einen Impfstoff gegen COVID-19, was ihm die zuständige Arzneimittelbehörde jedoch sogleich untersagte. Das BVerwG bestätigt nun das Verbot: Impfstoffe müssten nach anerkannten pharmazeutischen Regeln hergestellt werden.
Ärztinnen und Ärzte dürfen Arzneimittel nur aus Stoffen herstellen, die den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprechen. Das hat das BVerwG entschieden und das Herstellungsverbot für einen Corona-Impfstoff gegen einen Arzt bestätigt (Urteil vom 01.10.2026 – 3 C 11.24).
Der Mediziner hatte der zuständigen Behörde im Sommer 2021 angezeigt, ein Arzneimittel zur persönlichen Anwendung bei seinen Patientinnen und Patienten herzustellen. Dafür verwendete er Aluminiumhydroxid und ein Peptid des Spikeproteins von SARS-CoV-2. Das Mittel sollte intramuskulär gespritzt werden und vor COVID-19 schützen. Die Behörde untersagte ihm aber ,die weitere Herstellung, unter anderem weil die verwendeten Ausgangsstoffe nicht den pharmazeutischen Regeln entsprächen.
Seine Klage blieb in allen Instanzen erfolglos. Das VG Karlsruhe wies sie 2022 ab, der VGH Mannheim bestätigte dies 2024. Nun hat auch das BVerwG die Revision zurückgewiesen.
Inhaltsstoffe nicht zur Anwendung am Menschen gedacht
Maßgeblich ist § 55 Abs. 8 Satz 1 AMG. Danach dürfen bei der Herstellung von Arzneimitteln nur Stoffe verwendet werden, die den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprechen. Das gilt nach der Entscheidung auch für Ärztinnen und Ärzte, die ein Arzneimittel für einen bestimmten Patienten herstellen und dafür keine behördliche Erlaubnis brauchen. Die ärztliche Therapiefreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten stünden dem nicht entgegen.
Die Stoffe, die der Arzt verwendet hatte, erfüllten diese Anforderung nach den Feststellungen des VGH nicht. Sie seien nicht in einem Verfahren hergestellt worden, das auf eine sichere Anwendung am Menschen ausgelegt sei. Ihre Hersteller erklärten sogar ausdrücklich, dass die Stoffe nur für Forschungszwecke bestimmt seien und nicht am Menschen angewendet werden sollten.
- Redaktion beck-aktuell, js
- BVerwG
- Urteil vom 01.10.2026
- 3 C 11.24
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Arzt darf keine eigene Corona-Impfung mischen. beck-aktuell, 01.10.2026 (abgerufen am: 01.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206961)



