ZDF musste Ergebnisse von Kleinstparteien in Wahlsendungen nicht nennen

Zitiervorschlag
ZDF musste Ergebnisse von Kleinstparteien in Wahlsendungen nicht nennen. beck-aktuell, 09.10.2023 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/50586)
Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) konnte sich in seinen Wahlsendungen am Sonntag darauf beschränken, über die Ergebnisse kleinerer Parteien mit einem vorläufigen Stimmenanteil von mindestens 3% zu berichten. Das BVerfG wies am Sonntag einen Eilantrag der Tierschutzpartei ab.
Die Tierschutzpartei hatte erzwingen wollen, dass die 3%-Schwelle, ab der das ZDF - wie viele andere Medien auch – Parteien in seiner linearen Nachwahl-Berichterstattung nennt, auf 1% abgesenkt wird. Sie berief sich dafür auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird den Beteiligten die Begründung der Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt.
Das VG Mainz hatte am Donnerstag vergangener Woche einen Eilantrag der Partei abgelehnt: Eine zuverlässige Berichterstattung sei erst ab einem zu erwartenden Wahlergebnis von 3% möglich. Das amtliche Endergebnis aller Parteien werde im Internetportal "ZDFheute" veröffentlicht, das genüge für eine angemessene Darstellung.
- Redaktion beck-aktuell, hs
- BVerfG
- Beschluss vom 08.10.2023
- 2 BvQ 189/23
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ZDF musste Ergebnisse von Kleinstparteien in Wahlsendungen nicht nennen. beck-aktuell, 09.10.2023 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/50586)



