Tierschutzpartei musste in Wahlsendungen nicht genannt werden

Zitiervorschlag
Tierschutzpartei musste in Wahlsendungen nicht genannt werden. beck-aktuell, 28.11.2023 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/48551)
Das BVerfG hat am heutigen Dienstag die Begründung seines Beschlusses von Anfang Oktober veröffentlicht, mit dem es einen Eilantrag der "Tierschutzpartei" zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse von "Ein-Prozent-Parteien" als unzulässig abgelehnt hatte.
Die "Tierschutzpartei" wollte das ZDF und den NDR verpflichten, bei allen Präsentationen von vorläufigen amtlichen Endergebnissen der Landtagswahlen in Hessen und Bayern in den linearen Fernsehprogrammen der ARD in den Nachrichtensendungen "Tagesschau" und "Tagesthemen" und des ZDF am 09.10.2023 die Wahlergebnisse all jener Parteien auszuweisen, die ein Wahlergebnis von mindestens 1% erreichen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Eilersuchen der Partei als unzulässig zurückgewiesen (Beschluss vom 08.10.2023 – 2 BvQ 189/23). Die Tierschutzpartei habe nicht dargelegt, dass sich ihre Chancen bei zukünftigen Wahlen ohne die begehrte Ausweisung des Ergebnisses ihrer Landeslisten "nachhaltig gegenüber den anderen Parteien verschlechtern“ würden.
- Redaktion beck-aktuell, ak
- BVerfG
- Beschluss vom 08.10.2023
- 2 BvQ 189/23
Zitiervorschlag
Tierschutzpartei musste in Wahlsendungen nicht genannt werden. beck-aktuell, 28.11.2023 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/48551)



