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Bundeswirtschaftsministerium akzeptiert Stopp der Ministererlaubnis Edeka/Tengelmann nicht

Revitalisierte VwGO

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 08.08.2016 gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Ministererlaubnis im Fall Edeka – Kaiser's Tengelmann sowohl Nichtzulassungsbeschwerde als auch zulassungsfreie Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingereicht. Das OLG hatte die Erlaubnis von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zur Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch Edeka am 12.07.2016 in einem Eilverfahren vorläufig außer Kraft gesetzt (WM 2016, 1506).

Gabriel weist Vorwurf der Besorgnis der Befangenheit zurück

"Ich habe mich entschieden, vollumfänglich Rechtsmittel einzulegen. Für den Erhalt der 16.000 Arbeitsplätze und für die Arbeitnehmerrechte der Betroffenen zu kämpfen, lohnt sich – auch vor Gericht", so Gabriel. Den Vorwurf der Besorgnis der Befangenheit durch das OLG Düsseldorf weist der Minister zurück. Für ihn sei es weder nachvollziehbar, "dass zulässige und übliche Gespräche zur sachgemäßen Vorbereitung der von mir ausgesprochenen Auflagen beziehungsweise Nebenbestimmungen für die Ministererlaubnis unter Verdacht gestellt werden, noch dass der Erhalt der Arbeitnehmerrechte vom Gericht nicht als Gemeinwohlgrund angesehen wird."

Ministerium verweist auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

In dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf hatten REWE und Markant die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Ministererlaubnis beantragt. Der Beschluss des OLG in dem Eilverfahren hat zur Folge, dass der Zusammenschluss von EDEKA und Kaiser's Tengelmann während des laufenden Gerichtsverfahrens über die Ministererlaubnis nicht vollzogen werden kann. Die Möglichkeit der Beschwerde des Bundeswirtschaftsministeriums hatte das OLG nicht zugelassen. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde wird laut BMWi nun der Antrag auf Zulassung der Beschwerde gestellt. Begründet wird dies mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache.

Öffentliches Interesse mit Blick auf zukünftige Ministererlaubnisverfahren

Der Beschluss des OLG Düsseldorf zu den Anforderungen an die Verfahrensführung im Ministererlaubnisverfahren werfe grundsätzliche Fragen auf, die über den Einzelfall hinausgingen und für die es keine höchstrichterliche Rechtsprechung gebe, so das Wirtschaftsministerium. Hier bestehe ein öffentliches Interesse an Aufklärung auch mit Blick auf mögliche zukünftige Ministererlaubnisverfahren. Als weiteren Zulassungsgrund macht das Bundeswirtschaftsministerium die Verletzung seiner Verfahrensgrundrechte geltend. Dabei gehe es insbesondere um die fehlende Gewährung rechtlichen Gehörs zum Vorwurf der Befangenheit des Bundeswirtschaftsministers im Ministererlaubnisverfahren durch das OLG Düsseldorf.

Auch Verletzung rechtlichen Gehörs geltend gemacht

Über die Zulassung der Beschwerde entscheidet der Bundesgerichtshof. Eine Frist zur Entscheidung gibt es nicht. Mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde greift das Bundeswirtschaftsministerium ebenfalls die fehlende Gewährung rechtlichen Gehörs durch das OLG Düsseldorf an.