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BSG bestätigt rechtmäßige Durchführung des Finanzausgleichs zwischen Krankenkassen durch Bundesversicherungsamt

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Das Bundessozialgericht hat am 25.10.2016 die rechtmäßige Durchführung des Risikostrukturausgleichs durch das Bundesversicherungsamt bestätigt. Es hat entschieden, dass eine gesetzliche Neuregelung zur Berechnung der Zuweisungen für Versicherte, die überwiegend im Ausland leben, vom Bundesversicherungsamt im Jahresausgleich für das Jahr 2013 zu berücksichtigen war. Dies teilte am 26.10.2016 das Bundesversicherungsamt mit.

Chef des Versicherungsamtes freut sich über Planungssicherheit für Krankenkassen

Während in einem erstinstanzlichen Urteil der Klage einer Krankenkasse stattgegeben worden war, habe das BSG dieses Urteil nun aufgehoben und die Rechtmäßigkeit des Bescheides bestätigt. Das Urteile schaffe Klarheit und Planungssicherheit für alle Krankenkassen, zeigte sich der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Frank Plate, zufrieden. "Die mit der gesetzlichen Änderung verfolgte höhere Zielgenauigkeit des Risikostrukturausgleichs ist damit sichergestellt“.

Bundesversicherungsamt führt Risikostrukturausgleich seit 1994 durch

Mit dem Risikostrukturausgleich werden zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen die finanziellen Auswirkungen der unterschiedlichen Versichertenstrukturen der Krankenkassen ausgeglichen. Der Risikostrukturausgleich wird vom Bundesversicherungsamt seit 1994 durchgeführt.