Wahl des Verwaltungsrats der AOK von 2011 ungültig

Zitiervorschlag
Wahl des Verwaltungsrats der AOK von 2011 ungültig. beck-aktuell, 08.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188321)
Die im Jahr 2011 in der Gruppe der Versicherten durchgeführte Wahl zum Verwaltungsrat der AOK ist ungültig und muss wiederholt werden. Der Wahlausschuss durfte die Vorschlagsliste der Gewerkschaft nicht wegen der Zahl der behördenangehörigen Unterzeichner zurückweisen. Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 08.09.2015 entschieden (Az.: B 1 KR 28/14 R).
Sachverhalt
Versicherte und Arbeitgeber wählen alle sechs Jahre bei der Sozialwahl Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Sozialversicherungsträger in Deutschland. Die klagende Gewerkschaft stritt dagegen, mit ihrer Vorschlagsliste von der Wahl im Jahr 2011 bei der beklagten AOK mangels hinreichender Zahl von Unterschriften ausgeschlossen zu sein. Die Vorschlagsliste hatten 1086 Wahlberechtigte unterschrieben. Dies sind mehr als die erforderlichen 1000 Wahlberechtigten. Allerdings waren auch 303 Behördenangehörige darunter.
BSG: Erforderliche Mindestgesamtzahl der Unterschriften maßgeblich
Das Bundessozialgericht hat der Klägerin Recht gegeben. Dass 303 Behördenangehörige unterzeichnet haben, sei unschädlich. Zwar fordere das Gesetz, dass von der "Gesamtzahl der Unterzeichner" nicht mehr als fünfundzwanzig vom Hundert dem nicht wählbaren Personenkreis (aktiv) Beschäftigter der Beklagten angehören. Nach Sinn und Zweck der Regelung sei hierfür aber auf die erforderliche Mindestgesamtzahl der Unterschriften abzustellen, hier also 1000.
Mindestqualität durch behördenfremde Unterstützer gewahrt
Es hätte genügt, dass wie geschehen mindestens 750 behördenfremde Personen die Vorschlagsliste unterschrieben. Nur diese Gesetzesauslegung werde dem Regelungsziel gerecht, eine Mindestqualität durch behördenfremde Unterstützer zu gewährleisten, ohne willkürliche Verzerrungen hervorzurufen.
- Redaktion beck-aktuell
- BSG
- Urteil vom 08.09.2015
- B 1 KR 28/14 R
Zitiervorschlag
Wahl des Verwaltungsrats der AOK von 2011 ungültig. beck-aktuell, 08.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188321)



