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BGH

Verurteilung wegen Mordes in Obdachlosenunterkunft ist rechtskräftig

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Das Verfahren um die Tötung eines aus Ruanda stammenden Mannes in einer Obdachlosenunterkunft ist rechtskräftig abgeschlossen. Das Limburger Landgericht hatte einen 43- und einen 22-Jährigen wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes zu zwölf beziehungsweise zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Einer der Angeklagten war in Revision gegangen. Dieses Rechtsmittel hat der Bundesgerichtshof am 14.01.2016 als unbegründet verworfen (Az.: 2 StR 449/15).

Aus Ruanda stammenden Mitbewohner zu Tode geprügelt

Nach den Feststellungen des LG hielten sich die Angeklagten und ein inzwischen verstorbener Mittäter in einer städtischen Unterkunft für Obdachlose auf. Dort war auch dem 56-jährigen Tatopfer ein Zimmer zugewiesen worden. Die Täter sprachen in erheblichem Maß dem Alkohol zu und hörten Rockmusik mit fremdenfeindlichen Texten. Dabei entwickelten sie Aggressionen gegen den Mann, weil sie meinten, dass er nicht in ihre Wohngemeinschaft passe. Unter dem unzutreffenden Vorwand, er habe einen Hund geschlagen, griff zuerst der später verstorbene Mittäter den in seinem Bett liegenden Mann an. Die Angeklagten beteiligten sich dann abwechselnd daran, das Tatopfer ins Gesicht und auf den Oberkörper zu schlagen. Das Opfer wehrte sich nicht. Es erlitt schwere Verletzungen an Kopf und Oberkörper. Die Täter setzten die Misshandlungen fort, bis nur noch gurgelnde Geräusche des Sterbenden zu hören waren. Darin sah das LG einen gemeinschaftlich begangenen Mord aus niedrigen Bewegründen. Der BGH hat das Urteil bestätigt.