Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
BGH

Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten strafbar

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.12.2015 in Deutschland derzeit strafbar (Az.: 2 StR 525/13, BeckRS 2016, 02361). Der Rechtsbereich ist allerdings im Umbruch: Der Handel mit E-Zigaretten soll bis Ende Mai 2016 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden, die auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 basiert. Dann wird das Inverkehrbringen von Flüssigkeiten erlaubt, deren Nikotingehalt eine bestimmte Konzentration nicht übersteigt.

BGH stuft nikotinhaltige E-Zigarette als Tabakerzeugnis ein

Die Karlsruher Richter bestätigten eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann, der solche elektrischen Zigaretten in seinem Geschäft und online verkauft hat. Weil sich E-Zigaretten erst seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt ausbreiten, war die Rechtslage unklar. Denn E-Zigaretten werden nicht im eigentlichen Sinnegeraucht – beim Ziehen am Mundstück wird eine Flüssigkeit ("Liquid") vernebelt und inhaliert. Jetzt stuft der BGH die nikotinhaltige E-Zigarette als Tabakerzeugnis ein – und die bisherigen Regelungen dafür verbieten die Beimischung bestimmter Stoffe wie Ethanol, die in den Liquids enthalten sind. Welche Konsequenzen der Richterspruch für den Handel mit E-Zigaretten in Deutschland bis zur gesetzlichen Neuregelung im Mai 2016 hat, war zunächst nicht klar.

 

Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH), äußerte sich zu der Entscheidung wie folgt: "Dieses Urteil ist ein schlechter Witz. Der Bundesgerichtshof hat versäumt, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Dies hätten die deutschen Richter tun müssen, da ihr Urteil den EU-Binnenmarkt betrifft. Dann wäre die Sinnlosigkeit eines deutschen Alleingangs für 90 Tage klar geworden. Es geht dem BGH in seiner Begründung um anderweitigen oralen Gebrauch. Dieser wurde seinerzeit exklusiv für schwedischen Lutschtabak (Snus) definiert und nicht für die eZigarette."

Mehr zum Thema