Bestätigungsseite muss ablenkungsfrei bleiben

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Bestätigungsseite muss ablenkungsfrei bleiben . beck-aktuell, 16.07.2026 (abgerufen am: 17.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202116)
Wer seinen Vertrag per Kündigungsbutton beenden will, darf dabei nicht mit Halte-Angeboten konfrontiert werden. Das hat der BGH im Streit zwischen dem Verbraucherzentralen-Bundesverband und der Fitnesskette FitX entschieden.
Der BGH hat am Donnerstag die Fitnesskette FitX verurteilt, es zu unterlassen, auf der Bestätigungsseite ihrer Online-Kündigung Hinweise auf Vertragsalternativen anzuzeigen. Die Essener Kette, nach eigenen Angaben Deutschlands zweitgrößter Fitnessanbieter, hatte Mitglieder nach dem Klick auf den Kündigungsbutton mit einem auffälligen Angebot empfangen: einem orangefarbenen Button mit der Aufschrift "Vertrag im Selfservice pausieren", unterlegt mit dem Foto einer trainierenden Person. Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat sieht darin einen Verstoß gegen § 312k BGB und hob das anderslautende Urteil des OLG Düsseldorf auf.
Die Vorschrift sieht für die Online-Kündigung ein zweistufiges Verfahren vor: Zunächst klickt der Verbraucher auf eine Kündigungsschaltfläche, die ihn auf eine Bestätigungsseite weiterleitet. Dort soll er die nötigen Angaben machen und die Kündigung per Bestätigungsbutton abschicken können. Der BGH stellte klar, dass § 312k Abs. 2 Satz 3 BGB den Inhalt dieser Bestätigungsseite abschließend regele. Über das Kündigungsformular und den Bestätigungsbutton hinaus dürften keine weiteren Angebote, Informationen oder Hinweise erscheinen.
Pausieren statt kündigen – FitX sah darin eine sachliche Information
Das OLG Düsseldorf hatte die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen im September 2025 noch abgewiesen (Urteil vom 18.09.2025, 20 UKl 1/25). Der Hinweis auf die Vertragspause sei nicht aufdringlich und lenke die Mitglieder nicht wesentlich vom Kündigungsprozess ab, so die Düsseldorfer Richter. Es sei nicht ausgeschlossen, auch Wege zur Vermeidung einer Kündigung aufzuzeigen. FitX selbst hatte argumentiert, die Vertragspause sei in den Geschäftsbedingungen klar geregelt und stelle eine sachliche Information über eine bestehende Option dar. Die Kündigungsmöglichkeit werde dadurch weder ersetzt noch ausgeschlossen.
Dem widersprach der BGH. Die Bestätigungsseite diene allein der Erfassung der kündigungsrelevanten Angaben und der Abgabe der Kündigungserklärung. Das ergebe sich aus Wortlaut und Systematik der Vorschrift. Sinn und Zweck von § 312k BGB sei es, eine einfache und unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit für Verbraucherverträge im elektronischen Geschäftsverkehr zu schaffen. FitX hatte den Teil der Klage, der sich gegen die Beschriftung des Bestätigungsbuttons mit "Vertrag finden" statt "jetzt kündigen" richtete, bereits anerkannt.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- BGH
- Urteil vom 16.07.2026
- I ZR 200/25
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Bestätigungsseite muss ablenkungsfrei bleiben . beck-aktuell, 16.07.2026 (abgerufen am: 17.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202116)



