Übertragung des Vermögensstandes eines Einzelkontos oder Einzeldepots auf Ehegatten kann Schenkungsteuer unterliegen

Zitiervorschlag
Übertragung des Vermögensstandes eines Einzelkontos oder Einzeldepots auf Ehegatten kann Schenkungsteuer unterliegen. beck-aktuell, 31.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171071)
Eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Ehegatten liegt auch dann vor, wenn ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos oder Einzeldepots auf den anderen Ehegatten überträgt. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29.06.2016 hervor. Beruft sich der beschenkte Ehegatte darauf, dass ihm schon vor der Übertragung der Vermögensstand zur Hälfte zuzurechnen war und er deshalb insoweit nicht bereichert sei, trägt er nach Auffassung der Richter hierfür die Feststellungslast (objektive Beweislast). Die Entscheidung des BFH betrifft Einzelkonten, nicht aber Gemeinschaftskonten der Ehegatten. Kontovollmachten für Einzelkonten seien für die schenkungsteuerrechtliche Beurteilung ohne Bedeutung (Az.: II R 41/14).
Nachweis der Ehefrau fehlt
Im Urteilsfall übertrug der Ehemann den Vermögensstand seines bei einer Schweizer Bank geführten Einzeldepotkontos (Einzelkontos) auf ein ebenfalls bei einer Schweizer Bank geführtes Einzelkonto seiner Ehefrau. Das Finanzamt nahm in voller Höhe des übertragenen Vermögensstands eine freigebige Zuwendung des Ehemannes an die Ehefrau an. Die Ehefrau wendete ein, sie sei nur in Höhe der Hälfte des Vermögensstands bereichert, da ihr die andere Hälfte des Vermögensstands schon vor der Übertragung zugestanden habe. Das Finanzgericht wies die Klage ab. Die Ehefrau, die für diese Behauptung die Feststellungslast trage, habe nicht nachgewiesen, dass sie schon vor der Übertragung zur Hälfte an dem Vermögen berechtigt gewesen sei.
Beweislast beim beschenkten Ehegatten
Der BFH bestätigte jetzt die Klageabweisung. Der beschenkte Ehegatte trage die Beweislast für Tatsachen, die der Annahme einer freigebigen Zuwendung entgegenstehen. Dies gelte auch für die Umstände, die belegen sollen, dass dem anderen Ehegatten das Guthaben, das er vom Einzelkonto seines Ehegatten unentgeltlich übertragen erhalten hat, im Innenverhältnis bereits vor der Übertragung ganz oder teilweise zuzurechnen gewesen sein soll.
- Redaktion beck-aktuell
- BFH
- Urteil vom 29.06.2016
- II R 41/14
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Übertragung des Vermögensstandes eines Einzelkontos oder Einzeldepots auf Ehegatten kann Schenkungsteuer unterliegen. beck-aktuell, 31.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171071)



