Kindergeld trotz Vollzeitjobs als Rettungssanitäterin

Zitiervorschlag
Kindergeld trotz Vollzeitjobs als Rettungssanitäterin. beck-aktuell, 30.07.2026 (abgerufen am: 30.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/203101)
Wenn erwachsene Kinder eine Erstausbildung absolviert haben und dann erwerbstätig sind, ist es normalerweise vorbei mit dem Kindergeldanspruch der Eltern. Doch der BFH stellte jetzt klar: Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist unschädlich.
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gilt laut BFH – trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung – nicht als erstmalige Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG. Denn für die Anwendung dieser Vorschrift ist grundsätzlich eine Mindestausbildungsdauer von einem Jahr zu verlangen; die Rettungssanitäter-Ausbildung dauert aber nur etwa drei Monate (Urteil vom 22.04.2026 – III R 7/24).
Ein über 21 Jahre, aber noch keine 25 Jahre altes Kind kann beim Kindergeld gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums nur berücksichtigt werden, wenn es keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgeht.
Eine junge Frau hatte nach ihrem Abitur und Bundesfreiwilligendienst in den Monaten Februar bis Mai 2023 eine Rettungssanitäter-Ausbildung absolviert. Da sie danach mit ihrer ursprünglich geplanten Ausbildung noch nicht beginnen konnte, arbeitete die damals 21-Jährige von Juni bis August 2023 in Vollzeit als Rettungssanitäterin. Für diese drei Monate versagte die Familienkasse die Zahlung von Kindergeld. Der Vater der jungen Frau klagte – und bekam vom FG recht.
Die Vollzeittätigkeit als Rettungssanitäterin stehe dem Kindergeldanspruch nicht entgegen, entschied auch der BFH. In den Streitmonaten habe es bei der Tochter am Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung gefehlt. Die Rettungssanitäter-Ausbildung sei nicht als solche im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG anzusehen, da sie zu kurz dauere. Die Vorschrift sei nur anwendbar, wenn die Ausbildung mindestens ein Jahr dauere.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- BFH
- Urteil vom 22.04.2026
- III R 7/24
Zitiervorschlag
Kindergeld trotz Vollzeitjobs als Rettungssanitäterin. beck-aktuell, 30.07.2026 (abgerufen am: 30.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/203101)



