Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Zitiervorschlag
Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen. beck-aktuell, 15.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190761)
Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht erwachsen dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und sind deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG zu berücksichtigen. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 02.06.2015 entschieden. Insbesondere seien die Aufwendungen nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern Folge eines frei gewählten Konsumverhaltens, betonten die Richter (Az.: VI R 30/14).
Umbaukosten von rund 37.000 Euro geltend gemacht
Der Kläger ist aufgrund eines Autounfalls querschnittsgelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen (Grad der Behinderung 100). Im Jahr 2008 erwarb er eine Motoryacht, die er im Streitjahr 2011 rollstuhlgerecht umbauen ließ. Hierfür entstanden ihm Kosten in Höhe von circa 37.000 Euro, die er in seiner Einkommensteuererklärung vergeblich als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend machte. Die Klage vor dem Finanzgericht blieb ebenso wie jetzt die Revision erfolglos.
BFH: Aufwendungen sind Folge frei gewählten Konsumverhaltens
Nach Auffassung des BFH hat das FG die Aufwendungen zu Recht nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt. Gemäß § 33 EStG seien nur zwangsläufige Mehraufwendungen für den existenznotwendigen Grundbedarf abzugsfähig. Aufwendungen für die Anschaffung und den Unterhalt einer Motoryacht zählten hierzu nicht. Der Steuerpflichtige sei nicht verpflichtet, derartige Konsumaufwendungen zu tragen. Sie stünden vielmehr in seinem Belieben. Das gelte auch für Mehraufwendungen, die erforderlich seien, ein solches Boot behindertengerecht umzugestalten. Diese Aufwendungen seien nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern – anders als die krankheits- oder behindertengerechte Ausgestaltung des individuellen (existenziell wichtigen) Wohnumfelds – in erster Linie Folge eines frei gewählten Konsumverhaltens.
- Redaktion beck-aktuell
- BFH
- Beschluss vom 02.06.2015
- VI R 30/14
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Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen. beck-aktuell, 15.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190761)



