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KG verurteilt Syrien-Rückkehrer zu dreieinhalb Jahren Haft

Ein Etappenziel ist erreicht

Ein Syrien-Rückkehrer muss als Terrorhelfer für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Berliner Kammergericht hat den 28-Jährigen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie des Betrugs schuldig gesprochen. Der Angeklagte habe in Syrien operierenden Terrorgruppen 8.550 Euro sowie einen Geländewagen im Wert von etwa 10.000 Euro zukommen lassen, hieß es am 06.07.2015 im Urteil.

KG: Angeklagter selbst kein Mitglied der Terror-Organisation

Der Mann, der zuletzt in Frankfurt am Main lebte, war 2013 nach Syrien gereist. Er habe geglaubt, vor Ort Hilfe leisten zu müssen, sagte der Vorsitzende Richter. Bei seinem Aufenthalt habe er auch Mitglieder der Terrorgruppe Junud al-Sham getroffen. Es sei aber nicht nachgewiesen worden, dass der zweifache Familienvater Mitglied dieser Organisation wurde, befanden die Richter.

Terrorgruppen mit erschlichenem Kredit unterstützt

Im Juni 2013 habe der Mann einen Kredit in Höhe von 25.000 Euro erschlichen und mit Teilbeträgen davon Terrorgruppen unterstützt. Der 28-Jährige war im März 2014 verhaftet worden. Der Mann, der früher als Gepäckfahrer an einem Flughafen arbeitete, musste sich in dem seit Januar laufenden Prozess zunächst gemeinsam mit einem 36-Jährigen aus Berlin verantworten. Das Verfahren gegen diesen Mann, der an Kämpfen in Syrien teilgenommen haben soll, wurde zwischenzeitlich jedoch abgetrennt.