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Bausparkasse verhindert weiteres Urteil vor OLG Stuttgart zu Altverträgen

Schutz des Anwaltsberufs

Im Streit um hoch verzinste Altverträge hat eine Bausparkasse eine weitere Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart kurzfristig abwenden können. Eine für den 06.04.2016 angesetzte Berufungsverhandlung einer Bausparerin finde nicht statt, teilte das OLG Stuttgart mit. Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, kam es zu einem Vergleich, bei dem die Bausparkasse Badenia der Sparerin deutlich entgegenkam. Die Badenia war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

OLG entschied in anderem Verfahren überraschend zu Gunsten einer Sparerin

Die relativ hoch verzinsten Bausparverträge aus den 80er und 90er Jahren sind für die Geldinstitute in der aktuellen Niedrigzinsphase zu einem schlechten Geschäft geworden. Daher wurden schon mehr als 200.000 Altverträge gekündigt. Die Institute berufen sich auf eine Art Sonderkündigungsrecht, was die meisten deutsche Gerichte bisher als legitim bewertet haben. Vergangene Woche allerdings hatte das OLG Stuttgart überraschend zu Gunsten einer Sparerin entschieden.