Arbeitgeber muss Personalakte bei Kopiererlaubnis für Arbeitnehmer nicht zusätzlich dessen Rechtsanwalt zur Einsicht überlassen

Zitiervorschlag
Arbeitgeber muss Personalakte bei Kopiererlaubnis für Arbeitnehmer nicht zusätzlich dessen Rechtsanwalt zur Einsicht überlassen. beck-aktuell, 12.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173221)
Erlaubt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, Kopien von den Schriftstücken in seinen Personalakten zu fertigen, besteht weder unter dem Gesichtspunkt der Rücksichtspflicht des Arbeitgebers noch aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein Anspruch auf Einsichtnahme unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. In diesem Fall ist dem einem Beseitigungs- oder Korrekturanspruch vorgelagerten Transparenzschutz genügt, dem das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers in die Personalakten dient. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 12.07.2016 entschieden (Az.: 9 AZR 791/14).
Sachverhalt
Der Kläger ist nach einem Betriebsübergang bei der Beklagten als Lagerist beschäftigt. Die bisherige Arbeitgeberin des Klägers hatte diesem eine Ermahnung erteilt und seinen Antrag, unter Hinzuziehung einer Rechtsanwältin Einsicht in seine Personalakten zu nehmen, unter Hinweis auf ihr Hausrecht abgelehnt. Allerdings hatte sie dem Kläger gestattet, Kopien von den Schriftstücken in seinen Personalakten zu fertigen. Die Klage blieb in den Instanzen erfolglos. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts ist das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers in seine Personalakten in § 83 BetrVG ausschließlich und abschließend geregelt. Der Kläger legte Revision ein.
BAG: Kopiererlaubnis für Personalakte reicht für Einsichtsrecht aus
Das Bundesarbeitsgericht hat auch die Revision des Klägers zurückgewiesen. Die bisherige Arbeitgeberin habe dem Kläger gestattet, für sich Kopien der in seinen Personalakten befindlichen Dokumente anzufertigen. An diese Erlaubnis sei die Beklagte gebunden (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Kläger habe damit ausreichend Gelegenheit, anhand der gefertigten Kopien den Inhalt der Personalakten mit seiner Rechtsanwältin zu erörtern.
- Redaktion beck-aktuell
- BAG
- Urteil vom 12.07.2016
- 9 AZR 791/14
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Arbeitgeber muss Personalakte bei Kopiererlaubnis für Arbeitnehmer nicht zusätzlich dessen Rechtsanwalt zur Einsicht überlassen. beck-aktuell, 12.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173221)



