Anspruch auf ungekürzten Vollurlaub bei nur kurzer Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses

Zitiervorschlag
Anspruch auf ungekürzten Vollurlaub bei nur kurzer Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses. beck-aktuell, 20.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186156)
Steht vor der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses fest, dass es nur für eine kurze Zeit unterbrochen und dann mit dem gleichen Arbeitgeber fortgeführt wird, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ungekürzten Vollurlaub, wenn das neue Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres endet. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.10.2015 entschieden (Az.: 9 AZR 224/14).
Sachverhalt
Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.01.2009 beschäftigt. Arbeitsvertraglich schuldete die Beklagte jährlich 26 Arbeitstage Urlaub in der 5-Tage-Woche. Der Kläger kündigte das Arbeitsverhältnis zum 30.06.2012. Am 21.06.2012 schlossen die Parteien mit Wirkung ab dem 02.07.2012 (Montag) einen neuen Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund fristloser Kündigung der Beklagten am 12.10.2012. Die Beklagte gewährte dem Kläger 2012 nur drei Tage Urlaub.
Rechtlicher Hintergrund
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht nach § 7 Abs. 4 BUrlG ein Anspruch auf Abgeltung des wegen der Beendigung nicht erfüllten Anspruchs auf Urlaub. Wird danach ein neues Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber begründet, ist dies in der Regel urlaubsrechtlich eigenständig zu behandeln. Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach (erneuter) Erfüllung der Wartezeit des§ 4 BUrlG erworben. Der Teilurlaub gemäß § 5 BUrlG berechnet sich grundsätzlich eigenständig für jedes Arbeitsverhältnis.
Arbeitgeber wollte nur Teilurlaubsansprüche gewähren
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, über 17 hinaus weitere sechs Urlaubstage mit 726,54 Euro brutto abzugelten. Die Beklagte hat die Auffassung vertreten, mit Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses beginne ein vom vorherigen Arbeitsverhältnis unabhängiger neuer urlaubsrechtlicher Zeitraum. Der Kläger habe deshalb für beide Arbeitsverhältnisse nur Teilurlaubsansprüche erworben. Das Arbeitsgericht gab der Klage statt. Das Landesarbeitsgericht wies die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten zurück.
BAG: Kläger stand Anspruch auf ungekürzten Vollurlaub zu
Das Bundesarbeitsgericht hat nun die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Jedenfalls in den Fällen, in denen aufgrund vereinbarter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bereits vor Beendigung des ersten Arbeitsverhältnisses feststehe, dass es nur für eine kurze Zeit unterbrochen werde, entstehe ein Anspruch auf ungekürzten Vollurlaub, wenn das zweite Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres endet.
- Redaktion beck-aktuell
- BAG
- Urteil vom 20.10.2015
- 9 AZR 224/14
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Anspruch auf ungekürzten Vollurlaub bei nur kurzer Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses. beck-aktuell, 20.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186156)



