Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Auch Verteidigung legt in Verfahren gegen früheren SS-Mann Gröning Revision ein

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Nach dem Urteil im Auschwitz-Prozess hat nach einem Nebenkläger auch die Verteidigung Revision eingelegt. Als Grund nannte Anwalt Hans Holtermann am 20.07.2015 eine jahrelange Verfahrensverzögerung bei den Ermittlungen gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning.

Ermittlungen bereits in 1977 aufgenommen

Das Landgericht Lüneburg hatte den 94-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Schon 1977 wurde gegen Gröning ermittelt. Später wurde das Verfahren eingestellt und eine Wiederaufnahme abgelehnt. Darin liege, wie Holtermann zuvor dem NDR sagte, eine unangemessene Verfahrensverzögerung, für die Gröning eine Strafmilderung zustehe.