"Dieselsenat" des BGH ist ordnungsgemäß besetzt
Ihre Dieselklage war vor dem OLG erfolglos und der BGH ließ die Revision nicht zu. Die Kläger konterten mit einer Nichtigkeitsklage: Der entscheidende "Dieselsenat", ein Hilfssenat des BGH, sei nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen. Weiter half ihnen das nicht.