Wiederaufnahme des Strafverfahrens
Strafverfolgungsfrist fängt von vorne an
Wer fälschlicherweise vom Strafgericht freigesprochen wurde, sollte danach nicht damit prahlen, dass er davongekommen ist. Auch wenn die Tat schon sehr lange her ist, lässt die Wiederaufnahme des Strafverfahrens dem BGH zufolge die Verfolgungsverjährung erneut beginnen.