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ArbG Würzburg weist Klage gegen Ex-Schaeffler-Manager ab

Produkthaftung 2026

Das Arbeitsgericht Würzburg, Kammer Schweinfurt, hat die Klage des Autozulieferers Schaeffler gegen acht seiner ehemaligen Führungskräfte abgewiesen. Die Ansprüche von Schaeffler seien verjährt oder verwirkt, hieß es am 28.09.2016 zur Begründung. Schaeffler hatte seinen Ex-Managern vorgeworfen, jahrelang verbotene Schmiergeldzahlungen in der Türkei veranlasst zu haben, um dem Unternehmen dort Aufträge zu sichern. Insgesamt sollen knapp 711.000 Euro geflossen sein. Die Berufung zum Landesarbeitsgericht Nürnberg wurde zugelassen.

Schaeffler will Strafzahlungen auf Manager abwälzen

Dem Wälzlagerspezialisten drohen wegen der Schmiergeldzahlungen nach Angaben seiner Anwälte Strafen in Höhe von 10,9 Millionen Euro. 1,75 Millionen Euro davon habe Schaeffler bereits zahlen müssen. Die gezahlte Strafe will das Unternehmen von seinen acht Ex-Managern um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Geißinger als Schadenersatz zurück.

Genügend Anhaltspunkte bereits seit 2011

Die Richter werteten ein Gespräch des Schaeffler-Compliance-Beauftragten mit Finanzvorstand Klaus Rosenfeld im Oktober 2011 als Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Kenntnis von diesen illegalen Zahlungen erhalten habe. Dennoch habe das Unternehmen erst Anfang 2016 gegen die Ex-Manger geklagt. Sämtliche Ansprüche des Unternehmens seien deshalb verjährt oder durch Untätigkeit verwirkt, so die Kammer. Schaeffler kann gegen das Urteil Berufung beim LAG in Nürnberg einlegen.

Strafrechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen

Auch strafrechtlich sind die Vorwürfe um die Schmiergeldzahlungen nicht vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft Würzburg führt ein Ermittlungsverfahren wegen der Schmiergelder. Im Verfahren um Schadenersatz hatte Geißinger bestritten, von den Zahlungen gewusst zu haben. Dies sei nicht glaubwürdig, stellte Arbeitsrichter Frank Bechtold am 28.09.2016 fest. Er bescheinigte Schaeffler "ein von Schmiergeldern und Bestechung geprägtes Geschäftsmodell in der Türkei" vor 2011. "Niemand kann sich dadurch entlasten, dass er bewusst die Augen verschließt."